AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)



§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche über unsere Website abgeschlossenen Verträge sowie für alle von JTCONSULT S.R.L. erbrachten Dienstleistungen. Die Wohnungsvermittlung und das ABC-Mieterschutzprogramm sind zwei unabhängige Vertragsmodelle, die sich in Art und Umfang der erbrachten Leistungen unterscheiden.

  1. Die Wohnungsvermittlung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung, welcher keinerlei Abonnementmodell beinhaltet. Die Dienstleistung ist in Phase 1 (Analyse und Beratung) sowie Phase 2 (Vermittlung und Besichtigung) unterteilt und wird als einmalige Serviceleistung erbracht.
  2. Das ABC-Mieterschutzprogramm ist ein separates, freiwilliges Abonnement mit individuellen Gebührenstrukturen, das ergänzende mietrechtliche Schutzleistungen bietet. Es wird ausschließlich unter der Bezeichnung „ABC-Mieterschutz-Abonnement“ in Rechnung gestellt.
  3. Die Wohnungsvermittlung und das ABC-Mieterschutzprogramm sind voneinander unabhängig. Die Nutzung eines der beiden Services setzt nicht die Inanspruchnahme des anderen voraus.

 Die AGB finden Anwendung, unabhängig davon, ob der Vertragsschluss online über die Website oder auf anderem Wege (z. B. per E‑Mail) erfolgt.

1.2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Wir erbringen die Dienstleistung der Wohnungsvermittlung in zwei Phasen:

  • Phase 1 – Marktanalyse und Beratung: Umfasst die Ermittlung der Erfolgsaussichten, Durchführung einer umfassenden Marktanalyse, Validierung der vom Kunden gemachten Angaben sowie die Erstellung der JT‑Mieterbewertung und des Mietspiegel‑Reports.
  • Phase 2 – Wohnungssuche und Vermittlung: Umfasst die gezielte Suche, Organisation von Besichtigungsterminen sowie die Unterstützung beim Abschluss eines Mietvertrags.

Das ABC‑Mieterschutzprogramm wird als separates, zusätzlich buchbares Abonnement angeboten. Es umfasst unterschiedliche Leistungsvarianten (ABC Eco, ABC Plus, ABC Premium), deren Details und monatliche Abonnementgebühren im separaten Vertrag und nicht im ''Vertrag zur Wohnungsbeschaffung'' festgelegt werden.

1.3 Unabhängigkeit der Dienstleistungen
Die Inanspruchnahme der Wohnungsvermittlung ist grundsätzlich unabhängig von der Nutzung des ABC‑Mieterschutzprogramms möglich. Der Abschluss des Mieterschutzprogramms ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf die Erbringung von Leistungen der Wohnungsvermittlung bzw. umgekehrt.

1.4 Vertragliche Bindung und Zustimmung
Durch das Absenden des Online-Formulars oder die schriftliche Bestätigung eines Vertragsangebots erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Mit der Annahme des Angebots durch JTCONSULT S.R.L. kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen den Parteien zustande. Änderungen dieser AGB bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.



§ 2 Altersbeschränkung und Geschäftsfähigkeit

2.1 Mindestalter und Geschäftsfähigkeit
Die Nutzung unserer Website und die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen setzt voraus, dass der Kunde das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.

2.2 Registrierung
Sofern für bestimmte Services (z. B. den Zugang zum Mitgliederportal des ABC‑Mieterschutzprogramms) eine Registrierung erforderlich ist, gelten folgende Bestimmungen:

  • Der Kunde hat bei der Registrierung korrekte und vollständige Angaben (z. B. E‑Mail-Adresse, Name, etc.) zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
  • Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vertraulich zu behandeln. Sollte Dritten der Zugang zu seinen Zugangsdaten möglich sein, ist dies unverzüglich an JTCONSULT S.R.L. zu melden.

2.3 Minderjährige Nutzer
Personen unter 18 Jahren dürfen keine Verträge über die Website abschließen, es sei denn, ein gesetzlicher Vertreter erteilt hierzu ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung. JTCONSULT S.R.L. behält sich vor, den Vertrag als unwirksam zu erklären und den Zugriff zu sperren, falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.



§ 3 Vertragsabschluss und Vergütung

3.1 Vertragsabschluss bei der Wohnungsvermittlung
Der Vertrag über die Wohnungsvermittlung kommt zustande, sobald der Kunde das Online-Formular absendet und JTCONSULT S.R.L. den Antrag schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung verpflichtet sich JTCONSULT S.R.L., die vereinbarten Leistungen in den Phasen 1 und ggf. 2 zu erbringen.

3.2 Vergütungsstruktur der Wohnungsvermittlung

Die Vergütung für die Wohnungsvermittlung erfolgt auftragsbasiert und ist kein Abonnement. Die Zahlungsstruktur ist wie folgt:

  • Phase-1-Pauschale: Wird nur dann fällig, wenn der Mieter die Phase-2-Pauschale nicht fristgerecht begleicht. Phase 1 bleibt unverbindlich, solange der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, besonders Zahlungsbedingungen, nachkommt, denn nur mit Erfüllung der Zahlungspflicht wird Phase 2 erfolgreich aktiviert.

    Zahlbar innerhalb von zwei Werktagen nach dem Ablauf der Zahlungsfrist für die Begleichung der Phase-2-Pauschale. Diese Gebühr deckt ausschließlich die Analyse- und Beratungsleistungen ab.

  • Phase-2-Pauschale: Erste Hälfte fällig innerhalb von 2 Werktagen nach dem Eingang unserer Auftragsbestätigung. 
    Zweite Hälfte fällig innerhalb von 1 Monat nach erfolgreicher Wohnungsvermittlung.
    MIt ''Wohnungsvermittlung'' ist ein erfolgreicher Abschluss des Mietvertrags gemeint.

🚨 Wichtig:
Die Phase-1-Pauschale ist eine einmalige Gebühr und hat keinen Abonnementcharakter. Sie wird ausschließlich zur Deckung der durchgeführten Analyse-, Beratungs- und Bewertungstätigkeiten erhoben und ist nicht zu entrichten wenn der Mieter vom Vertrag nicht zurücktritt und Phase 2 aktiviert. 

Die Kosten für die erste Hälfte der Phase 2, die der Mieter innerhalb von 2 Werktagen nach dem Eingang unserer Auftragsbestätigung entrichten muss, wird vollständig zurückerstattet, wenn die Firma JTCONSULT S.R.L. seinen vertraglichen Verpflichtungen vom ''Vertrag zur Wohnungsbeschaffung'' nicht nachkommt.

Das ABC-Mieterschutzprogramm ist ein unabhängiger Service, dessen Gebühren individuell berechnet werden und separat unter dem Namen „ABC Mieterschutz Abonnement“ fakturiert werden.

Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, behält sich JTCONSULT S.R.L. das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. zu erheben und ein gestaffeltes Mahnverfahren einzuleiten.

3.3 Vertragsschluss und Vergütung für das ABC‑Mieterschutzprogramm
Der Vertrag für das ABC‑Mieterschutzprogramm kommt zustande, sobald JTCONSULT S.R.L. die Anmeldung schriftlich bestätigt. Die monatlichen Abonnementgebühren sind jeweils zu Beginn des Monats im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem gewählten Leistungsumfang.



§ 4 Leistungen und Pflichten

4.1 Leistungen der Wohnungsvermittlung
Die Leistungen im Rahmen der Wohnungsvermittlung gliedern sich in:

  • Phase 1 – Marktanalyse und Beratung: Umfasst die Prüfung und Bewertung der Kundenangaben, Durchführung einer Marktanalyse sowie die Erstellung der JT‑Mieterbewertung und eines Mietspiegel‑Reports.
  • Phase 2 – Wohnungssuche und Vermittlung: Umfasst die aktive Suche nach geeigneten Wohnungen, Koordination von Besichtigungsterminen sowie Unterstützung bei Vertragsverhandlungen.

4.2 Leistungen des ABC‑Mieterschutzprogramms
Je nach gewähltem Abonnement (Eco, Plus, Premium) werden dem Kunden während der Mietzeit verschiedene Services zur mietrechtlichen Beratung, Unterstützung bei Streitfällen, Dokumentenspeicherung, 24/7-Support und weitere Dienstleistungen angeboten.

4.3 Leistungsgrenzen und Vorbehalte
JTCONSULT S.R.L. behält sich das Recht vor, Leistungen abzulehnen oder den Leistungsumfang anzupassen, wenn

  • die Angaben des Kunden unvollständig oder widersprüchlich sind,
  • gesetzliche Vorgaben oder die Interessen Dritter verletzt werden könnten.

4.4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen und bei der Durchführung der Leistungen mitzuwirken.

Durch das Einreichen eines verbindlichen Angebots zur Wohnungsbeschaffung haben Sie folgende Bedingungen ausdrücklich akzeptiert:

4.5 Vertragliche Akzeptanz und Kostenpflicht

Bereits am Anfang des Vertragsdokuments wird hervorgehoben, dass Sie einen „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“ eingehen. Nach § 145 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stellt ein Vertrag ein rechtlich verbindliches Angebot dar, das von beiden Parteien durch Einreichung und Annahme des Formulars zustande kommt und zur Erbringung einer Leistung führt. Der Begriff „Vertrag“ impliziert nach § 611 BGB ausdrücklich eine Leistungspflicht für den Dienstleister und eine Vergütungspflicht für den Auftraggeber.

Durch die Einreichung Ihres verbindlichen Angebots haben Sie bestätigt, dass Sie die vertraglich festgelegten, kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.

4.6 Vergütung gemäß § 2 des Vertrags

Sie haben § 2 des Vertrags zugestimmt, welcher klar die Vergütungsmodalitäten darlegt. Dieser Abschnitt stellt sicher, dass der Vertrag eindeutig als kostenpflichtig wird.

4.7 Zahlungsfrist und Phase-1-Pauschale (§ 2)

Sie haben auch den Bedingungen in § 4 zugestimmt, die besagen, dass die Phase-2-Pauschale innerhalb von 2 Werktagen nach Vertragsbestätigung zu begleichen ist. Andernfalls ist eine Phase-1-Pauschale in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. zu zahlen. Dies ist der Fall, wenn die Phase-2-Pauschale nicht innerhalb der vereinbarten Frist entrichtet wird.

4.8 Ihre Zustimmung durch Absenden des Angebots

Mit dem Klick auf „Verbindlich einreichen“ senden Sie Ihr verbindliches Angebot und bestätigen damit die Gültigkeit sämtlicher vertraglicher Inhalte, einschließlich der Vergütungsbedingungen und Zahlungsfristen. Diese Bestätigung ersetzt eine Unterschrift und signalisiert, dass Sie sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklären.

4.9 Vertragstransparenz und Verständlichkeit

Am Anfang des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung wird deutlich darauf hingewiesen: „Bitte alles sorgfältig lesen.“ Dieser Hinweis steht klar und sichtbar an oberster Stelle und dient dazu, den Kunden von Beginn an maximale Transparenz zu gewährleisten. Damit stellen wir sicher, dass jeder Mieter die Zahlungsbedingungen sowie alle weiteren Vertragsbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis nimmt und diese versteht.

Zudem haben wir sämtliche vertraglichen Paragrafen auf Homepage bewusst kurz und prägnant formuliert, um die Lesbarkeit zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle wesentlichen Informationen für den Mieter einfach und verständlich sind. Dies trägt dazu bei, dass Verbraucher die Vertragsinhalte ohne Missverständnisse erfassen und eine informierte Entscheidung treffen können.

4.10 Bestätigung der Zahlungsbedingungen

Ein weiterer Hinweis auf die Akzeptanz der Kosten ist die Bedingung, die Mieter im Vertrag zur Wohnungsbeschaffung aktiv bestätigen müssen: „Zahlungsbedingungen: Ja, ich bestätige, die Zahlungsbedingungen für Phase 1 und Phase 2 gelesen und verstanden zu haben. Ich bin mir bewusst, dass bei Annahme meines Angebots durch den Dienstleister eine Zahlungspflicht entsteht. Durch diese Zustimmung wird sichergestellt, dass alle Kunden die Kostenstruktur vollständig verstanden und ausdrücklich akzeptiert haben.

4.11 Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 3)

In § 3 des Vertrags ist geregelt, dass das Widerrufsrecht für die Phase 1 (Analyse- und Bewertungsphase) erlischt, sobald die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig erbracht wurden. Dazu zählen unter anderem Marktrecherche, Marktanalyse, Validierung der Angaben, Risikoabschätzung, Erfolgschancenabschätzung, Erstellung der JT-Mieterbewertung und Erstellung des Mietpisegel-Reports. Da wir diese Leistungen für Sie vollständig erbracht haben, erlischt gemäß § 3 Ihr Widerrufsrecht dieser Phase.

4.12 Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Phase 1 gemäß § 1)

In Phase 1 des Vertrags haben wir unsere umfassenden Analyse- und Beratungsdienstleistungen bereits erbracht. Diese Tätigkeit stellt eine vollständige Leistungserbringung für Phase 1 dar.

 4.13 Kundenfreundliche Erstattungsrichtlinie
  • Maximale Sicherheit für den Kunden: Unser Modell garantiert, dass die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale vollständig zurückerstattet wird, wenn wir innerhalb der Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen keine passende Wohnung finden. Diese Regelung hebt unser Modell von anderen Anbietern ab und zeigt, dass unser Fokus auf dem Erfolg der Dienstleistung liegt. 
  • Transparenz und Schutz: Sollte Phase 2 nicht aktiviert werden, entstehen keinerlei zusätzliche Kosten für den Kunden außer der Phase-1-Pauschale für Phase 1, die klar und deutlich im Vertrag geregelt ist. 

 4.14 Besonderheiten der Vermittlung im Auftrag von Mietern 
  • Komplexität und Herausforderungen: Anders als Vermittler im Auftrag von Vermietern, die meist nur eine einzige Wohnung präsentieren und dabei eine Vielzahl von Interessenten anziehen, arbeiten wir gezielt für Mieter.
  • Geringere Erfolgschancen: Die Chancen, eine passende Wohnung im Auftrag eines Mieters zu finden, sind mindestens 20- bis 50-mal geringer. Trotzdem verpflichten wir uns, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um für den Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
  • Notwendigkeit von Phase 1: Aufgrund der Marktsituation und der komplexen Anforderungen des Auftrags ist Phase 1 essenziell, um durch Marktanalyse, Risikoabschätzung und Validierung der Angaben realistische Erfolgsaussichten zu schaffen. 

 4.15 Vergleich mit anwaltlicher Erstberatung 
  • Prüfung der Erfolgsaussichten: Ähnlich wie bei einem Anwalt, der für die Erstberatung ein Honorar verlangt, bevor er einen Fall annimmt, benötigen auch wir eine Phase der Analyse und Bewertung.
  • Klarheit und Struktur: Die Erstberatung ermöglicht es dem Anwalt, die Erfolgsaussichten eines Falles einzuschätzen und festzustellen, ob er diesen übernehmen kann. Genauso prüfen wir in Phase 1, ob wir den Auftrag eines Mieters erfüllen und erfolgreich umsetzen können.
  • Relevanz: Diese Phase ist notwendig, um die Anforderungen des Mieters realistisch zu bewerten und den Grundstein für eine erfolgreiche Vermittlung zu legen.

4.16 Verhinderung von Manipulation und Missbrauch

Phase 1 ist essenziell, um Manipulation und Missbrauch im Bewerbungsverfahren zu verhindern. Ohne diese Phase könnte eine Einzelperson oder ein Konkurrent beispielsweise dutzende Anträge gleichzeitig einreichen, ohne ernsthafte Absichten, eine Wohnung zu finden. Dies würde zu erheblichen Zeit- und Ressourcenverlusten führen, da jeder Antrag geprüft, validiert und einer Risikoabschätzung unterzogen werden muss.
Durch die Kostenpflicht von Phase 1 wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Interessenten einen Antrag stellen, was Manipulation und unverhältnismäßigen Aufwand seitens des Dienstleisters verhindert. Phase 1 schafft damit eine Grundlage für Fairness und Effizienz und schützt die Kapazitäten des Unternehmens sowie die Interessen aller Kunden.

    Die Phase-1-Pauschale ist ein notwendiger Bestandteil unserer Kostenstruktur. Sollte die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale nicht fristgerecht geleistet werden, deckt diese Gebühr die Kosten der bereits in Phase 1 erbrachten Dienstleistungen ab. Diese Gebühr beträgt 84,00 EUR zzgl. USt. und ist verbindlich zu zahlen, wenn die Phase-2-Pauschale nicht pünktlich eingeht.



    § 5 Zahlungsbedingungen und Aufwandsentschädigungsgebühr

    5.1 Zahlungsfristen

    • Die erste Rate der Phase-2-Pauschale ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Vertragsbestätigung zu zahlen.
    • Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren gemäß § 5.3 fällig und gegebenenfalls ein Inkassoverfahren eingeleitet.

    5.2 Monatliche Abonnementgebühren
    Die Gebühren für das ABC‑Mieterschutzprogramm sind monatlich im Voraus zu entrichten. Zahlungen erfolgen über die auf der Website angebotenen Zahlungswege (z. B. Überweisung, Kreditkarte, PayPal).

    5.3 Zahlungsverzug und Mahnverfahren für Phase 1
    Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen für Phase-1-Pauschale wird zunächst eine Mahnung mit einer Gebühr von 2,50 EUR versandt. Bei weiterer Nichtzahlung folgen zwei zusätzliche Mahnungen mit jeweils 5,00 EUR. Wird auch danach nicht gezahlt, behält sich JTCONSULT S.R.L. vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

    5.4 Zurückbehaltungsrecht
    Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich JTCONSULT S.R.L. das Recht vor, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

    🚨 Keine Abonnementgebühren: Die Wohnungsvermittlung beinhaltet keinerlei laufende Gebühren.

    5.5 Zahlungsstruktur des ABC-Mieterschutzprogramms

    • Die Gebühren für das ABC-Mieterschutzprogramm werden ausschließlich als „ABC-Mieterschutz-Abonnement“ fakturiert und sind monatlich im Voraus zu zahlen.
    • Die Anmeldung für das Mieterschutzprogramm ist freiwillig und hat keine Verbindung zur Wohnungsvermittlung.

    🚨 Wichtig:
    Rechnungen für das ABC-Mieterschutzprogramm werden stets gesondert gestellt und unter der Bezeichnung „ABC-Mieterschutz-Abonnement“ aufgeführt, um eine Verwechslung mit der Wohnungsvermittlung auszuschließen.



    § 6 Widerrufsrecht und Kündigungsbedingungen

    6.1 Richtlinien:
    Unsere Rückerstattungsrichtlinien bieten volle Transparenz über die möglichen Erstattungen und Rücktrittsbedingungen. Sobald der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale nach der Vertragsbestätigung beglichen hat, kommt der Vertrag zustande. Unter bestimmten Umständen ist eine Rückerstattung teilweise oder vollständig möglich, je nach Fortschritt der Dienstleistungserbringung.

    6.2 Eine vollständige Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge erfolgt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:

    • Fall 1 (keine Wohnung gefunden):
      Sollte der Dienstleister innerhalb der vertraglich festgelegten Mindestvermittlungsdauer von fünf Wochen (35 Tagen) keine passende Wohnung finden, die den schriftlich festgehaltenen Anforderungen des Mieters entspricht, hat der Mieter Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung.

      Falls jedoch innerhalb dieser Frist keine passende Wohnung gefunden wird und der Mieter den Vertrag nicht kündigt, läuft der Vertrag weiter, und der Dienstleister erbringt weiterhin die vereinbarten Leistungen, bis der Mieter den Vertrag kündigt.

      Die Rückzahlung erfolgt in diesem Fall innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Kündigung. Kündigungsfrist 14 Tage.

    • Fall 2 (Wohnung gefunden, entspricht jedoch nicht den Anforderungen im Formular):
      Wenn die vom Dienstleister präsentierten Wohnungen nicht den ursprünglich im Formular angegebenen Anforderungen des Mieters entsprechen und dieser die Wohnung nicht anmietet, hat der Mieter Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung. Die Rückerstattung erfolgt auch hier innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Kündigung. Kündigungsfrist 14 Tage.

     

    6.3 Rückerstattung bei Kündigung nach Mindestvermittlungsdauer

    Falls der Mieter den Vertrag nach Ablauf der Mindestvermittlungsdauer von fünf Wochen (35 Tagen) kündigt, gilt Folgendes:

    1. Kündigungsfrist und Rückerstattung:

      • Nach Eingang der Kündigung beginnt die Kündigungsfrist von 14 Tagen. Der Mieter hat Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist, sofern keine passende Wohnung innerhalb dieser Frist beschafft wird.
    2. Pflicht zur Kooperation bei Kündigung:

      • Sollte der Dienstleister innerhalb der Kündigungsfrist eine Wohnung präsentieren, die den im Formular angegebenen Anforderungen entspricht, verpflichtet sich der Mieter, diese zu besichtigen und weiterhin zu kooperieren.
      • Sollte der Mieter die Besichtigung verweigern oder nicht kooperieren, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung.
    3. Erlöschen der Kündigung:

      • Falls der Mieter während der Kündigungsfrist eine Wohnung besichtigt und einen Mietvertrag unterschreibt, wird die Kündigung automatisch hinfällig. In diesem Fall verpflichtet sich der Mieter, die zweite Hälfte der Phase-2-Pauschale innerhalb eines Monats nach Mietvertragsunterzeichnung zu zahlen.
    4. Konsequenzen bei Verweigerung:

      • Sollte der Mieter während der Kündigungsfrist nicht kooperieren oder Besichtigungstermine absagen, verliert er das Recht auf Rückerstattung, da die Dienstleistung weiterhin erbracht wurde.

    Dieser Abschnitt ergänzt die bestehenden Rückerstattungsrichtlinien und stellt sicher, dass die Zusammenarbeit auch nach einer Kündigung gewährleistet bleibt, um die bestmögliche Erfüllung des Auftrags zu ermöglichen.

    6.4 Vorzeitiger Rücktritt innerhalb der Mindestvermittlungsdauer:

    Falls der Mieter innerhalb der fünf-wöchigen Mindestvermittlungsdauer eigenständig eine Wohnung findet oder sich entscheidet, die Dienstleistung vorzeitig zu beenden, kann er den Vertrag kündigen:

    • Der Dienstleister behält in diesem Fall 50 % der bereits gezahlten ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale als Aufwandsvergütung ein. Dies dient zur Deckung der bereits erbrachten Leistungen, die in die Wohnungssuche und Vorbereitungsarbeiten investiert wurden.

      Beispiel:
      Bei einer Phase-2-Pauschale von insgesamt 1.000,00 EUR, von der der Mieter bereits die erste Hälfte (500,00 EUR) entrichtet hat, wird eine Rückerstattung von 250,00 EUR geleistet. Die verbleibenden 250,00 EUR werden als Entschädigung für den bisherigen Aufwand einbehalten.

    Eine Erstattung der bereits geleisteten ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale erfolgt nicht, wenn der Mieter unter folgenden Bedingungen handelt:

    6.5 Verzicht auf Besichtigungstermine:
    Der Mieter verzichtet auf die Wahrnehmung eines Besichtigungstermins für eine Wohnung, die den Angaben im Formular entsprach.

    6.6 Ablehnung einer passenden Wohnung:
    Der Mieter lehnt den Abschluss eines Mietvertrages über eine Wohnung ab, die den im Formular angegebenen Anforderungen entspricht.

    In letztem Fall gilt die Phase-2-Pauschale als Aufwandsvergütung für die erbrachten Leistungen, da die Vermittlung den Anforderungen des Mieters entsprochen hat und die Dienstleistungen somit vollständig erbracht wurden.

    • 6.7 Mindestvermittlungsdauer:
      Die vertraglich festgelegte Mindestvermittlungsdauer von fünf Wochen (35 Tagen) gilt ab dem Zeitpunkt der Vertragsbestätigung durch den Dienstleister. Innerhalb dieser Zeitspanne bemüht sich der Dienstleister, eine den Anforderungen des Mieters entsprechende Wohnung bereitzustellen.
    • 6.8 Kündigung und Rückerstattung nach der Mindestvermittlungsdauer:
      Sollte sich die Wohnungssuche auf Wunsch des Mieters über die Mindestvermittlungsdauer hinaus erstrecken und am gewünschten Einzugstermin keine geeignete Wohnung gefunden sein, erfolgt die volle Rückerstattung der gezahlten Beträge innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Kündigung. Kündigungsfrist 14 Tage.

    6.9 Shopify Payments:
    Falls der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale für das Mietpaket über unsere Webseite per Shopify Payments begleicht, kann bei einer Rückerstattung eine Bearbeitungsgebühr anfallen. Diese Gebühr beträgt 1,9 % des erstatteten Betrags plus 0,25 €, was Payments Gateway für die Bearbeitung einbehält.

    6.10 Vollständige Erstattung:
    Um eine vollständige Rückerstattung ohne Abzug zu erhalten, empfehlen wir, die Zahlung über unsere Bankverbindung vorzunehmen, die in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben ist.

    6.11 Auftragsbestätigung:
    Mit dem Klicken auf „Einreichen“ und der Absendung des Vertrags erklärt sich der Mieter damit einverstanden, auf Aufforderung durch das Unternehmen zusätzliche Unterlagen bereitzustellen, die zur optimalen Erfüllung des Wohnungsbeschaffungsauftrags erforderlich sind.

    6.12 Vorlage der Unterlagen:
    Zu diesen Unterlagen können gehören: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, SCHUFA-Auskunft, Bonitätsnachweis, Einkommensnachweis oder Mietzahlungsnachweis.

    6.13 Ziel der Forderung der Unterlagen:
    Diese Dokumente dienen der Sicherstellung, dass wir eine Wohnung finden, die den im Vertrag festgehaltenen Anforderungen des Mieters bestmöglich entspricht.
    Der Mieter hat das Recht, sensible Details, die nicht für den Nachweis notwendig sind, unkenntlich zu machen. Alle wesentlichen Angaben, wie Name, Einkommen und andere erforderliche Informationen, müssen jedoch sichtbar und lesbar bleiben, um die Gültigkeit der Unterlagen sicherzustellen.

    6.14 Mindestvermittlungsdauer für Wohnungsvermittlung:
    JTCONSULT S.R.L. verpflichtet sich, innerhalb von 35 Tagen ab Vertragsbestätigung eine geeignete Wohnung anzubieten. Verfügbarkeitsverzögerungen aufgrund von Marktbedingungen oder fehlenden Angeboten können zu einer längeren Vermittlungsdauer führen, für die JTCONSULT S.R.L. keine Haftung übernimmt.

    6.15 Rückerstattungsbedingungen bei Nichterfüllung:
    Sollte JTCONSULT S.R.L. innerhalb der vereinbarten Frist keine passende Wohnung anbieten können, wird die bereits geleistete Zahlung in voller Höhe erstattet. Falls der Kunde eine angebotene, den vertraglichen Vorgaben entsprechende Wohnung ablehnt, erfolgt keine Rückerstattung.

    6.16 Rechtsgrundlage nach BGB und EU-Richtlinie:
    Gemäß Art. 16 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sowie § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Dies betrifft insbesondere die Analyse- und Beratungsphase (Phase 1), die in der Regel innerhalb von 60 Kalendertagen nach Einreichung des Vertrags abgeschlossen wird.

    6.17 Einverständnis zum Erlöschen des Widerrufsrechts:
    Vor Abschluss des Vertrags stimmt der Mieter ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht für Phase 1 nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen erlischt. Die Zustimmung erfolgt, indem der Mieter ein spezielles Kontrollkästchen markiert, das auf das Erlöschen des Widerrufsrechts hinweist und die Kenntnisnahme bestätigt. #

    Diese Vorgehensweise entspricht den Anforderungen von § 356 Abs. 4 BGB, wonach der Verbraucher über das Erlöschen des Widerrufsrechts im Vorfeld klar informiert werden muss.

    6.18 Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Erbringung:
    Das Widerrufsrecht für Phase 1 erlischt automatisch, sobald alle Leistungen dieser Phase vollständig erbracht wurden und der Mieter die Vertragsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Die Phase umfasst die komplette Marktrecherche, Marktanalyse, Validierung der Angaben, Risikoabschätzung, Erfolgschancenabschätznug, Erstellung der JT-Mieterbewertung und Erstellung des Mietspiegel-Reports.

    6.19 Information und Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts:
    Der Mieter wird vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht und dessen vorzeitiges Erlöschen informiert. Die Zustimmung hierzu erfolgt schriftlich und vor Beginn der Dienstleistungserbringung, wie gemäß Art. 16 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und § 356 Abs. 4 BGB gefordert.

    6.20 Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufsverzichts:
    Der Mieter wird ausdrücklich auf die Höhe der Gebühr für Phase 1 (§2) und noch darauf hingewiesen, dass er die Gebühren für Phase 1 in voller Höhe entrichten muss, sobald diese Leistungen erbracht wurden und das Widerrufsrecht erloschen ist (nur bei Nichtaktivierung von Phase 2).

    6.21 Zustimmung zu den Kündigungsrichtlinien
    Mit der Einreichung dieses Vertrags und dem Ankreuzen der Pflichtwahl

    bestätigt der Mieter ausdrücklich, dass für Phase 2 nicht das gesetzliche Widerrufsrecht nach EU-Richtlinie, sondern die vertraglich vereinbarten Kündigungsrichtlinien gelten. Diese Kündigungsrichtlinien bieten dem Mieter ein erweitertes Erstattungsrecht von bis zu 35 Tagen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

    6.22 Kündigung innerhalb der Mindestvermittlungsdauer

    Der Mieter kann während der fünf-wöchigen Mindestvermittlungsdauer (35 Tage) von Phase 2 den Vertrag kündigen. Dabei gilt:

    • Der Dienstleister behält 50 % der bereits gezahlten Phase-2-Pauschale als Vergütung für den bereits begonnenen Aufwand.
    • Die verbleibenden 50 % werden anteilig erstattet.
    • Die genauen Regelungen hierzu sind in den Kündigungsrichtlinien festgelegt.

    6.23 Zusammenarbeitspflicht des Mieters:

    Die vollständige Erbringung der Dienstleistung hängt sowohl vom Dienstleister als auch von der aktiven Kooperation des Mieters ab. Eine Erstattung der bereits geleisteten ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale erfolgt nicht, wenn der Mieter unter folgenden Bedingungen handelt:

    • Nichtbeantwortung von E-Mails: Der Mieter reagiert nicht auf Kontaktversuche des Dienstleisters, einschließlich E-Mails in allen E-Mail-Ordnern (Posteingang, Spam-Ordner, Archiv etc.).
    • Verzicht auf Besichtigungstermine: Der Mieter nimmt angebotene Besichtigungstermine nicht wahr, obwohl die Wohnung seinen Anforderungen entspricht.
    • Ablehnung einer passenden Wohnung: Der Mieter lehnt eine Wohnung ab, die den im Formular angegebenen Anforderungen entspricht, ohne triftigen Grund.

    In diesen Fällen gilt die Phase-2-Pauschale als Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen. Eine vollständige oder anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.

    6.24 Vollständiger Erstattungsanspruch

    Ein vollständiger Erstattungsanspruch besteht nur, wenn der Mieter:

    • Alle seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt,
    • Innerhalb der Mindestvermittlungsdauer nicht kündigt,
    • Mit dem Dienstleister kooperiert, und
    • Die JTCONSULT SRL den vertraglich vereinbarten Service nicht erbringen kann.

    Alle weiteren Details sind in den Kündigungsrichtlinien geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter „§ 4 Vertragskündigung“ im „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“.

    6.25 Kündigung in Textform:

    Die Kündigung kann sowohl textlich als auch schriftlich erfolgen. Dies kann durch eine E-Mail an ''legal@jtconsult-srl.com'' oder über den Live-Chat auf unserer Webseite geschehen. Alternativ kann die Kündigung auch schriftlich per Post erklärt werden.

    Eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung wird nicht gesendet. Die Kündigung wird mit Eingang als wirksam betrachtet.

    6.26 Rückerstattungsverpflichtung und Frist:

    Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Ablauf der Kündigungsfrist von 14 Tagen.

    6.27 Bearbeitungsgebühren bei Online-Zahlungen:
    Für Rückerstattungen bei Online-Zahlungen, die über Shopify Payments getätigt wurden, erfolgt die Erstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 1,9 % des Betrags plus 0,25€.



    § 7 Nutzung des Mitgliederportals (Mieterschutzprogramm)

    7.1 Zugang und Berechtigungen
    Kunden, die das ABC‑Mieterschutzprogramm nutzen, erhalten Zugang zu einem passwortgeschützten Mitgliederportal.

    • Der Zugang ist ausschließlich für den registrierten Kunden bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

    7.2 Beschränkung der Nutzung
    Das Mitgliederportal darf ausschließlich zur Inanspruchnahme mietbezogener Dienstleistungen (z. B. Beratung, Notdienste, Informationsabfrage) genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung behält sich JTCONSULT S.R.L. das Recht vor, den Zugang ohne Vorankündigung zu sperren.

    7.3 Datenverarbeitung im Mitgliederportal
    Alle im Mitgliederportal eingegebenen Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet. Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

    7.4 Haftungsausschluss bei technischen Störungen
    Bei technischen Störungen im Mitgliederportal haftet JTCONSULT S.R.L. nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.



    § 8 Verpflichtung zur Mitwirkung und Bereitstellung notwendiger Unterlagen

    (1) Der Mieter verpflichtet sich mit dem Einreichen des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung, aktiv an dem Vermittlungsprozess mitzuwirken und alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, die für die erfolgreiche Anmietung einer Wohnung notwendig sind.

    (2) Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, auf Anfrage folgende Unterlagen oder vergleichbare Nachweise zur Verfügung zu stellen, soweit diese für die Wohnungsvermittlung erforderlich sind:

    • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder andere Einkommensnachweise
    • Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers
    • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (falls erforderlich)
    • Schufa-Auskunft oder andere Bonitätsnachweise
    • Weitere Unterlagen, die von Vermietern oder Investoren angefordert werden können

    (3) Die Nichtbereitstellung der angeforderten Unterlagen kann dazu führen, dass eine erfolgreiche Wohnungsvermittlung nicht möglich ist.

    (4) Der Mieter verpflichtet sich zudem, sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falsche oder irreführende Angaben können zur sofortigen Beendigung des Vermittlungsauftrags führen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

    (5) Sollte der Mieter die Bereitstellung wesentlicher Unterlagen verweigern oder den Vermittlungsprozess durch mangelnde Kooperation erheblich erschweren, sind wir berechtigt, den Vermittlungsauftrag vorzeitig zu beenden. In diesem Fall wird Vermittlungsvertrag unverzüglich beendet, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung für Phase 2 besteht. 



    § 9 Festlegung der maximalen Warmmiete und Zuordnung zum Mietpaket

    1. Verbindliche Angabe der maximalen Warmmiete
      Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen des ''Vertrags zur Wohnungsbeschaffung'' eine maximale Warmmiete anzugeben, die seine finanziellen Möglichkeiten widerspiegelt. Diese Angabe dient als Orientierung für die Wohnungsbeschaffung und die Zuordnung zu einem entsprechenden Mietpaket.

    2. Zuordnung des Kunden zu einem Mietpaket
      Die Servicepauschale für die Wohnungsbeschaffung richtet sich nicht nach der vom Kunden individuell angegebenen maximalen Warmmiete, sondern nach festgelegten Mietpaketen. Diese sind wie folgt strukturiert:

      • Mietpaket 500 – 750 € Warmmiete: Pauschale in Höhe von 849,99 EUR
      • Mietpaket 750 – 1000 € Warmmiete: Pauschale in Höhe von 1.099,98 EUR

      Der Kunde wird automatisch dem jeweiligen Mietpaket zugeordnet, dessen Preisstruktur seine angegebene maximale Warmmiete umfasst.
      Beispiel: Gibt der Kunde eine maximale Warmmiete von 800 € an, wird er dem Mietpaket für Wohnungen zwischen 750 € und 1000 € zugeordnet und hat die entsprechende Servicepauschale in Höhe von 1.099,98 € zu entrichten.

    3. Anpassung der maximalen Warmmiete an das Mietpaket
      Da die Wohnungsbeschaffung innerhalb eines definierten Mietrahmens erfolgt, gilt stets die obere Grenze des jeweiligen Mietpakets als maßgebliche Höchstmiete für die Wohnungsvermittlung.
      Beispiel: Wenn der Kunde eine maximale Warmmiete von 800 € angibt, wird dennoch nach Wohnungen bis zur Obergrenze des Mietpakets, also 1.000 €, gesucht.

    4. Verbindlichkeit der Mietpaket-Zuordnung
      Der Kunde erkennt mit Vertragsabschluss an, dass die Zuordnung zu einem Mietpaket verbindlich ist. Eine Rückforderung oder Anpassung der Servicepauschale aufgrund einer individuellen Warmmietangabe innerhalb der Spanne des jeweiligen Mietpakets ist ausgeschlossen.

    5. Kein Anspruch auf exakte Einhaltung der angegebenen Warmmiete
      Aufgrund der Marktlage kann die tatsächliche Warmmiete der beschafften Wohnung die vom Kunden angegebene Höchstgrenze überschreiten, solange sie sich innerhalb des jeweiligen Mietpakets bewegt.
      Eine Vermittlung ausschließlich an Wohnungen, die exakt der angegebenen Warmmiete entsprechen, wird nicht garantiert.

    6. Verantwortung des Kunden
      Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss über die Preisstruktur der Mietpakete zu informieren. Die Servicepauschale bleibt auch dann fällig, wenn der Kunde nachträglich eine geringere Warmmiete bevorzugen würde.


    § 10 Telefonische Erreichbarkeit

    10.1 Erreichbarkeit
    Die telefonische Kontaktaufnahme mit JTCONSULT S.R.L. ist ausschließlich während der festgelegten Geschäftszeiten möglich.

    • Geschäftszeiten: Montag bis Samstag von 07:00 bis 12:00 Uhr.
    • Anrufe mit unterdrückter Rufnummer („Private Nummer“) werden aus organisatorischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht entgegengenommen.

    10.2 Alternative Kontaktmöglichkeiten
    Kunden können uns alternativ per E‑Mail (z. B. administration@jtconsult-srl.com), über den Live-Chat (24/7 verfügbar) oder über unseren Rückrufservice erreichen.

    10.3 Hinweis zur Transparenz
    Die Beschränkung bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer dient der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Kommunikation.



    § 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

    11.1 Verwendung personenbezogener Daten
    JTCONSULT S.R.L. erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist.

    11.2 Rechte des Kunden
    Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

    11.3 Vertraulichkeitsverpflichtung
    Alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt.



    § 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

    12.1 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    JTCONSULT S.R.L. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    12.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet JTCONSULT S.R.L. nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

    12.3 Datenverluste
    Für den Fall von Datenverlusten haftet JTCONSULT S.R.L. nur, soweit diese nicht durch eine regelmäßige Sicherung der Kundendaten durch den Kunden zu vermeiden waren.

    12.4 Haftung für Leistungen Dritter
    JTCONSULT S.R.L. übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter (z. B. Handwerker, Notdienste oder Versicherungsvermittler), die im Rahmen der Vermittlung erbracht werden. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim jeweiligen Drittanbieter.

    12.5 Höhere Gewalt
    Verzögerungen oder Nichterfüllungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, pandemiebedingte Einschränkungen oder behördliche Anordnungen) zurückzuführen sind, begründen keinen Haftungsanspruch.



    § 13 Änderung der AGB

    13.1 Änderungsbefugnis
    JTCONSULT S.R.L. behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern – sofern dies aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist. Änderungen treten mit Veröffentlichung auf der Website in Kraft.

    13.2 Benachrichtigung und Widerspruchsrecht

    • Kunden werden bei wesentlichen Änderungen per E‑Mail informiert.
    • Sollte ein Kunde den Änderungen nicht zustimmen, kann er innerhalb von 30 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen. Unter Fristversäumnis gelten die Änderungen als akzeptiert.
    • Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs ist JTCONSULT S.R.L. berechtigt, den Vertrag unter Wahrung der beiderseitigen Interessen zu kündigen.


    § 14 Salvatorische Klausel

    14.1 Teilweise Unwirksamkeit:
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    14.2 Ergänzende Vertragsauslegung:
    Falls diese AGB Lücken enthalten, sind die Parteien verpflichtet, diese Lücken durch Regelungen auszufüllen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrags möglichst nahekommen und die Parteien unter Berücksichtigung der bestehenden AGB getroffen hätten.



    § 15 Geltendes Recht und Gerichtsstand

    15.1 Rechtswahl
    Es gilt ausschließlich das rumänische Recht, sofern nicht zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

    15.2 Gerichtsstand
    Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen der Zuständigkeit der rumänischen Gerichte.
    Hinweis: Unsere deutsche Repräsentanz agiert als unselbstständige Vertretung und hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeit der Gerichte. Das Impressum der Website erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

    15.3 Ausschluss des UN‑Kaufrechts
    Das UN‑Kaufrecht (CISG) findet auf sämtliche Verträge mit JTCONSULT S.R.L. keine Anwendung.




    § 16 Disclaimer

    16.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht:
    Die Inhalte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und entsprechen den aktuellen rechtlichen Standards. JTCONSULT S.R.L. übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Änderungen und Anpassungen der AGB können ohne vorherige Ankündigung erfolgen, um rechtliche oder betriebliche Anforderungen zu berücksichtigen.

    16.2 Haftungsausschluss für Interpretationen:
    JTCONSULT S.R.L. haftet nicht für Schäden, die durch die falsche oder unvollständige Interpretation der AGB entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die AGB vollständig zu lesen und bei Unklarheiten rechtzeitig Rückfragen an unseren Kundenservice zu richten.

    16.3 Haftung für Drittanbieter-Inhalte:
    Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bereitgestellt werden und auf die in unseren AGB oder auf unserer Website verwiesen wird. Externe Links unterliegen ausschließlich der Verantwortung der jeweiligen Betreiber. JTCONSULT S.R.L. distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten dieser verlinkten Seiten.

    16.4 Hinweis auf Beanstandungen:
    Sollten Sie auf unrichtige Informationen, fehlerhafte Inhalte oder potenziell rechtswidrige Darstellungen innerhalb unserer AGB oder auf der Website aufmerksam werden, bitten wir um unverzügliche Mitteilung. JTCONSULT S.R.L. wird die beanstandeten Inhalte nach Prüfung und rechtlicher Bewertung unverzüglich entfernen oder anpassen.



    § 17 Kontakt

    17.1 Kontaktdaten:
    Für Rückfragen und Anliegen steht JTCONSULT S.R.L. unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

    17.2 Servicezeiten:

    Unsere Servicezeiten definieren den Zeitraum, in dem wir für Anfragen und Support erreichbar sind.

    • Telefonische Erreichbarkeit:

    Wir stehen Ihnen telefonisch von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 12:00 Uhr zur Verfügung.

    • Bearbeitung von E-Mails und Live-Chat-Nachrichten:

    Eingehende Anfragen über E-Mail und Live-Chat werden rund um die Uhr (24/7) bearbeitet.

    Bitte beachten Sie, dass Anrufe, die außerhalb der angegebenen telefonischen Erreichbarkeitszeiten eingehen oder nicht beantwortet werden können, innerhalb von 24 Stunden zurückgerufen werden (ausgenommen Sonntage).

    17.3 Kommunikation im Streitfall:
    Kunden werden gebeten, sich bei Unklarheiten oder Konflikten zunächst per E-Mail an den Kundenservice unter ''help@jtconsult-srl.com'' zu wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. In den meisten Fällen können offene Fragen oder Missverständnisse durch direkte Kommunikation geklärt werden.



    § 18 Trennung der Dienstleistungen

    (1) Die Wohnungsvermittlung und das ABC-Mieterschutzprogramm sind zwei unabhängige und eigenständige Vertragsmodelle. Eine automatische Verknüpfung oder Abhängigkeit der beiden Services besteht nicht.

    (2) Die Phase-1-Pauschale ist eine einmalige, nicht abonnementbasierte Gebühr. Sie deckt ausschließlich die Analyse- und Bewertungsleistungen der Wohnungsvermittlung ab.

    (3) Das ABC-Mieterschutzprogramm ist ein separates Abonnement, das unter dem Namen „ABC Mieterschutz Abonnement“ in Rechnung gestellt wird. Die Nutzung dieses Programms ist freiwillig und steht in keinem Zusammenhang mit der Wohnungsvermittlung.

    🚨 Rechtliche Klarstellung:
    Jegliche Vermutung oder Behauptung, dass die Phase-1-Pauschale Teil eines Abonnements sei oder dass die Wohnungsvermittlung und das Mieterschutzprogramm miteinander verknüpft seien, ist falsch und widerspricht diesen AGB.