Bearbeitungs- und Aufwandsentschädigungsgebühr


1. Aufwandsentschädigungsgebühr

1.1 Fälligkeit:
Die Aufwandsentschädigungsgebühr in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. wird fällig, wenn der Kunde nach Bestätigung des Vertrags mit der Unterschrift durch unser Unternehmen die vereinbarte erste Hälfte der Servicepauschale nicht innerhalb von 2 Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) begleicht.

1.2 Zustimmung:
Durch die vorherige Zustimmung im Vertrag hat der Kunde bereits bestätigt, die Servicepauschale fristgerecht zu zahlen und akzeptiert, dass bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung diese Aufwandsentschädigungsgebühr anfällt.


2. Verzug

2.1 Mahnkosten:
Die 84,00 EUR zzgl. USt. sind innerhalb eines Werktages (Zeitpunkt der Überweisung) nach Ablauf der ursprünglichen Frist von 2 Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) zu zahlen.
Wird die Aufwandsentschädigungsgebühr nicht fristgerecht beglichen, erfolgt ein Mahnschreiben mit zusätzlichen Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR.

2.2 Nichtzahlung:
Falls die Mahnkosten nicht innerhalb der in dem Mahnschreiben angegebenen Frist beglichen wird, übergeben wir die Forderung an unser Partner-Inkassounternehmen.
Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Inkassounternehmen für die weitere Abwicklung zuständig.


Vorgehensweise bei Zahlungsverzug

Schritt 1: Vertragsbestätigung

  • Ziel: Bestätigung des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung.
  • E-Mail-Inhalt: Der Mieter wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass die erste Hälfte der Servicepauschale innerhalb von 2 Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) ab Bestätigung des Vertrags zu überweisen ist.
    Bei nicht fristgerechter Zahlung dieser Servicepauschale wird gemäß den Vertragsbedingungen eine Aufwandsentschädigungsgebühr in Höhe von 84,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
    Diese Aufwandsentschädigungsgebühr ist in diesem Fall innerhalb eines weiteren Werktages (Zeitpunkt der Überweisung) zu begleichen.
  • Erinnerung: Die Fristen und Bedingungen werden dem Mieter nochmals in einem transparenten Format in Textform per Mail erklärt.

Schritt 2: Mahnschreiben

  • Ziel: Letzte Gelegenheit zur Begleichung der offenen Beträge.
  • E-Mail-Inhalt: Wenn die Zahlung der Aufwandsentschädigungsgebühr nach 1 Werktag (Zeitpunkt der Überweisung) nicht erfolgt, erhält der Mieter ein Mahnschreiben.
    Diese enthält eine Frist von fünf Werktagen, innerhalb derer die offenen Beträge zu begleichen sind.
    Zudem werden in dieser E-Mail die Konsequenzen einer Nichtzahlung erneut erläutert.
  • Mahngebühren: Für das Mahnschreiben entstehen zusätzliche Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR.

Schritt 3: Inkassoverfahren

  • Ziel: Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen.
  • Maßnahme: Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Eingang unseres Mahnschreibens, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung an unser Partner-Inkassounternehmen weitergeleitet.
    Dies kann zusätzliche Kosten und negative Auswirkungen auf Ihre Bonität nach sich ziehen.
  • Folgen: Zusätzliche Kosten entstehen durch Inkassogebühren sowie mögliche Anwalts- und Gerichtskosten.
    Ab diesem Zeitpunkt übernimmt das Inkassounternehmen den Einzug der Forderung und weitere Maßnahmen.

 

Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet. Der Vertrag kommt zustande, wenn er innerhalb von zehn Werktagen durch uns angenommen wird. Die Erbringung der Leistung beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Servicepauschale innerhalb von zwei Werktagen nach unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.