Phase-1-Pauschale Verzug

Mahnverfahren (Phase 1)


1. Phase-1-Pauschale

1.1 Fälligkeit:
Die Phase-1-Pauschale in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. wird fällig, wenn der Kunde nach Bestätigung des Vertrags mit der Unterschrift durch unser Unternehmen die vereinbarte erste Hälfte der Phase-2-Pauschale nicht innerhalb von 2 Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) begleicht.

1.2 Zustimmung:
Durch die vorherige Zustimmung im Vertrag hat der Kunde bereits bestätigt, die Phase-2-Pauschale fristgerecht zu zahlen und akzeptiert, dass bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung diese Phase-1-Pauschale anfällt.


 

2. Verzug

2.1 Mahnkosten:

Die Phase-1-Pauschale in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. ist innerhalb von zwei Werktagen (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Überweisung) nach Ablauf der ursprünglichen Zahlungsfrist von zwei Werktagen für die Begleichung der ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale fällig.

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird ein gestaffeltes Mahnverfahren eingeleitet, bestehend aus drei aufeinanderfolgenden Mahnschreiben, mit jeweils anfallenden Mahngebühren:

  • Erstes Mahnschreiben: Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR
  • Zweites Mahnschreiben: Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR
  • Drittes Mahnschreiben: Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR

2.2 Nichtzahlung und Inkassoverfahren:

Wird die offene Forderung trotz dreifacher Mahnung nicht innerhalb der jeweils im Mahnschreiben gesetzten Fristen beglichen, wird die Forderung an ein Partner-Inkassounternehmen übergeben.

Mit der Übergabe an das Inkassounternehmen gehen alle weiteren Maßnahmen zur Forderungsdurchsetzung in dessen Zuständigkeit über. Dies kann unter anderem zusätzliche Inkassokosten, gerichtliche Mahnverfahren sowie eine mögliche Zwangsvollstreckung nach sich ziehen.

Für alle aus der Nichtzahlung resultierenden Zusatzkosten, Verzugszinsen (§ 288 BGB) und mögliche negativen Bonitätseinträge haftet der Auftraggeber.



Vorgehensweise bei Zahlungsversäumnissen

 Schritt 1: Auftragsbestätigung

  • Ziel: - Bestätigung des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung. - Information des Mieters über die Zahlungsmodalitäten und Fristen.
  • E-Mail-Inhalt: - Der Mieter wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale innerhalb von zwei Werktagen ab Vertragsbestätigung zu überweisen ist (Zeitpunkt der Überweisung). - Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird gemäß den vertraglichen Bestimmungen eine Phase-1-Pauschale in Höhe von 84,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. - Die Phase-1-Pauschale ist innerhalb von zwei weiteren Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) zu begleichen. -

Hinweis: Sollte der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale fristgerecht entrichten, entfällt die Phase-1-Pauschale, und Phase 2 (die aktive Wohnungsvermittlung) beginnt.


 

Schritt 2: Erstes Mahnschreiben

  • Ziel: - Erinnerung an den Mieter zur Begleichung der offenen Forderung. - Letzte Gelegenheit zur Zahlung vor weiteren Mahnverfahren.
  • E-Mail-Inhalt: - Wenn die Zahlung der Phase-1-Pauschale nach zwei Werktagen (Zeitpunkt der Überweisung) nicht erfolgt, erhält der Mieter ein erstes Mahnschreiben. - Dieses enthält eine Frist von fünf Werktagen, innerhalb derer die offenen Beträge zu begleichen sind. - Zudem werden in dieser E-Mail die Konsequenzen einer Nichtzahlung erneut erläutert.

Mahngebühren: - Für das erste Mahnschreiben entstehen zusätzliche Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR


 

Schritt 3: Zweites Mahnschreiben

  • Ziel: - Dringliche Erinnerung an den Mieter mit deutlicher Warnung vor weiteren rechtlichen Schritten.
  • E-Mail-Inhalt: - Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach dem ersten Mahnschreiben, erhält der Mieter ein zweites Mahnschreiben mit einer erneuten Zahlungsfrist von fünf Werktagen. - Die rechtlichen Konsequenzen einer weiteren Nichtzahlung werden detailliert dargestellt.

Mahngebühren: - Für das zweite Mahnschreiben entstehen zusätzliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR


 

Schritt 4: Drittes Mahnschreiben (Letzte Mahnung)

  • Ziel: - Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung vor Inkassoverfahren.
  • E-Mail-Inhalt: - Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Frist des zweiten Mahnschreibens, erhält der Mieter eine letzte Mahnung mit einer abschließenden Zahlungsfrist von fünf Werktagen. - Der Mieter wird letztmalig aufgefordert, die offene Forderung zu begleichen, bevor die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen übergeben wird. - Hinweis auf mögliche Folgekosten durch das Inkassoverfahren, welche die Gesamtforderung weiter erhöhen können.

Mahngebühren: - Für das dritte Mahnschreiben entstehen zusätzliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR


 

Schritt 5: Inkassoverfahren

Ziel: - Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen zur Durchsetzung der Zahlung.

Maßnahme: - Erfolgt keine Zahlung innerhalb von fünf Werktagen nach dem Eingang des dritten Mahnschreibens, wird die Forderung ohne weitere Ankündigung an unser Partner-Inkassounternehmen übergeben. - Das Inkassounternehmen übernimmt ab diesem Zeitpunkt die weitere Bearbeitung der Forderung. 

Folgen für den Schuldner: - Zusätzliche Kosten durch Inkassogebühren, mögliche Anwaltskosten und Gerichtskosten. 

Negative Auswirkungen auf die Bonität, sofern das Inkassounternehmen die Forderung an Auskunfteien weiterleitet. 

Zusammenfassung: Gesamtprozess dauert insgesamt bis zu vier Wochen vor der Inkasso-Übergabe. 


 

Dieser neue verbindliche Mahnprozess stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und der Mieter mehrere Gelegenheiten zur Zahlung erhält, bevor die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird.

Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet.

Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn er innerhalb von 60 Kalendertagen durch uns (die Firma JTCONSULT S.R.L.) angenommen wird.

Die Erbringung der Leistungen von Phase 2 beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.

(Mit „Eingang“ ist die Vertragsbestätigung in textlicher Form per E-Mail gemeint.)