Phase-2-Pauschale Verzug
Mahnverfahren (Phase 2)
1. Fälligkeit der zweiten Hälfte der Phase-2-Pauschale
1.1 Zahlungsfrist:
Die zweite Hälfte der Phase-2-Pauschale wird fällig, sobald der Mieter den Mietvertrag unterzeichnet hat. Ab diesem Zeitpunkt hat der Mieter vier Wochen Zeit, die offene Summe in voller Höhe zu begleichen.
1.2 Zustimmung:
Mit Abschluss des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung hat der Mieter bereits bestätigt, die Servicepauschale für Phase 2 in zwei Raten zu zahlen. Die erste Hälfte wird bei Aktivierung von Phase 2 fällig, die zweite Hälfte innerhalb von 28 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags. Eine Nichtzahlung führt zum gestaffelten Mahnverfahren.
2. Verzug und Mahnkosten
2.1 Mahnstufen:
Wird die zweite Hälfte der Phase-2-Pauschale nicht innerhalb der vorgesehenen Frist (28 Kalendertage ab Mietvertragsunterzeichnung) beglichen, erfolgt die Einleitung eines gestaffelten Mahnverfahrens mit folgenden Gebühren:
- Tag 29: Erste Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 5 Werktagen – Mahngebühr: 2,50 EUR
- Tag 34: Zweite Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 5 Werktagen – Mahngebühr: 5,00 EUR
- Tag 39: Dritte und letzte Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 5 Werktagen – Mahngebühr: 7,50 EUR
2.2 Übergabe an Inkasso:
Sollte die offene Forderung auch nach der letzten Mahnung unbeglichen bleiben, wird die Angelegenheit an unser Partner-Inkassounternehmen übergeben. Dies geschieht spätestens 44 Tage nach Mietvertragsunterzeichnung.
2.3 Rechtsfolgen der Nichtzahlung:
- Die Übergabe an das Inkassounternehmen führt zu zusätzlichen Inkassokosten, deren Höhe sich nach den geltenden Inkassovorschriften richtet (§ 288 BGB).
- Es können Verzugszinsen anfallen.
- Die Forderung kann in einem gerichtlichen Mahnverfahren weiterverfolgt werden.
- Ein negativer Eintrag bei Auskunfteien (z. B. SCHUFA) ist möglich.
3. Vorgehensweise bei Zahlungsversäumnissen
Schritt 1: Auftragsbestätigung und Zahlungsinformation
Ziel:
- Information des Mieters über die Fristen zur zweiten Hälfte der Phase-2-Pauschale.
- Hinweis auf die Folgen einer verspäteten Zahlung.
E-Mail-Inhalt:
- Erinnerung an die Zahlungsfrist (28 Kalendertage ab Mietvertragsunterzeichnung).
- Information über das Mahnverfahren bei Nichtzahlung.
Schritt 2: Erste Mahnung
Ziel:
- Erinnerung an die offene Forderung mit einer Frist von 5 Werktagen.
E-Mail-Inhalt:
- Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf Mahngebühren.
- Androhung weiterer Mahnschritte bei Nichtzahlung.
Mahngebühr: 2,50 EUR
Schritt 3: Zweite Mahnung
Ziel:
- Dringliche Erinnerung mit deutlicher Warnung vor weiteren rechtlichen Schritten.
E-Mail-Inhalt:
- Hinweis auf zusätzliche Mahnkosten und mögliche Inkasso-Übergabe.
- Fristverlängerung um weitere 5 Werktage.
Mahngebühr: 5,00 EUR
Schritt 4: Letzte Mahnung
Ziel:
- Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung vor der Inkasso-Übergabe.
E-Mail-Inhalt:
- Letzte Frist von 5 Werktagen zur Begleichung der offenen Summe.
- Hinweis auf drohende Inkassokosten und Bonitätsverschlechterung.
Mahngebühr: 7,50 EUR
Schritt 5: Inkassoverfahren
Ziel:
- Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen zur Durchsetzung der Zahlung.
Maßnahme:
- Nach 44 Tagen wird die offene Forderung an unser Partner-Inkassounternehmen übergeben.
- Das Inkassounternehmen übernimmt die weitere Bearbeitung der Forderung.
Folgen für den Schuldner:
- Zusätzliche Kosten durch Inkassogebühren, mögliche Anwaltskosten und Gerichtskosten.
- Negative Auswirkungen auf die Bonität durch Eintragung in Auskunfteien (z. B. SCHUFA).
Zusammenfassung
- Fälligkeit: 28 Tage nach Mietvertragsunterzeichnung.
- Mahnungen: 3 Mahnstufen mit insgesamt 15 EUR Mahngebühren.
- Übergabe an Inkasso: Nach 44 Tagen ohne Zahlungseingang.
- Rechtsfolgen: Verzugszinsen, Inkassokosten, SCHUFA-Eintrag, gerichtliche Mahnverfahren.
Durch diese Struktur stellen wir sicher, dass alle vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden und offene Forderungen konsequent verfolgt werden.
Dieser neue verbindliche Mahnprozess stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und der Mieter mehrere Gelegenheiten zur Zahlung erhält, bevor die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird.
Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet.
Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn er innerhalb von 60 Kalendertagen durch uns (die Firma JTCONSULT S.R.L.) angenommen wird.
Die Erbringung der Leistungen von Phase 2 beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.
(Mit „Eingang“ ist die Vertragsbestätigung in textlicher Form per E-Mail gemeint.)