Unsere Leistungen zur Wohnungsvermittlungsphase (Phase 2)
1. Präsentation und Auswahl der Immobilien
Nach Abschluss der Analyse- und Beratungsphase sowie Zahlung der ersten Hälfte der Servicepauschale erhält der Mieter eine Auswahl geeigneter Wohnungen, die den im Formular angegebenen Anforderungen entsprechen. Der Dienstleister stellt sicher, dass die präsentierten Wohnungen sowohl den gesetzlichen Bestimmungen als auch den Wünschen des Mieters entsprechen.
2. Organisation der Besichtigungstermine
Der Dienstleister organisiert und koordiniert die Besichtigungstermine für Wohnungen, die genau den im Vertrag angegebenen Anforderungen des Mieters entsprechen. Die Termine werden so früh wie möglich und in Absprache mit den Vermietern vereinbart, um eine zeitnahe Durchführung zu gewährleisten.
3. Unterstützung beim Mietvertrag
Der Dienstleister bietet umfassende Unterstützung bei der Fertigstellung des Mietvertrags, einschließlich der Prüfung und Beratung zu allen vertraglichen Details, um sicherzustellen, dass der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und den Interessen des Mieters dient.
Diese Rechtsdienstleistungen werden im Rahmen des Paragraphen § 5 RDG als Nebenleistung erbracht.
4. Rechtliche Beratung während des Mietverhältnisses
Auch nach Abschluss des Mietvertrags bleibt der Dienstleister verfügbar, um den Mieter bei rechtlichen Fragen rund um das Mietverhältnis zu unterstützen. Dies schließt Beratungen zu mietrechtlichen Fragen (Bestimmungen zur Miethöhe), Reparaturanfragen und anderen relevanten Anliegen ein.
Diese Rechtsdienstleistungen werden im Rahmen des Paragraphen § 5 RDG als Nebenleistung erbracht.
5. Betreuungsservice nach Vertragsabschluss
Nach Abschluss des Mietvertrags erhält der Mieter kostenlosen Zugang zu unserem Betreuungsservice, der rund um die Uhr für alle Fragen während des Mietverhältnisses zur Verfügung steht.
Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet. Der Vertrag kommt zustande, wenn er innerhalb von zehn Werktagen durch uns angenommen wird. Die Erbringung der Leistung beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Servicepauschale innerhalb von zwei Werktagen nach unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.