Widerrufsrecht
Widerrufsrecht der JTCONSULT SRL
1. Grundlegende Bestimmungen zum Widerrufsrecht
1.1 Rechtsgrundlage nach BGB und EU-Richtlinie:
Gemäß Art. 16 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sowie § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Dies betrifft insbesondere die Analyse- und Beratungsphase (Phase 1), die in der Regel innerhalb von 60 Kalendertagen nach Einreichung des Vertrags abgeschlossen wird.
1.2 Einverständnis zum Erlöschen des Widerrufsrechts:
Vor Abschluss des Vertrags stimmt der Mieter ausdrücklich zu, dass das Widerrufsrecht für Phase 1 nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen erlischt. Die Zustimmung erfolgt, indem der Mieter ein spezielles Kontrollkästchen markiert, das auf das Erlöschen des Widerrufsrechts hinweist und die Kenntnisnahme bestätigt. #
Diese Vorgehensweise entspricht den Anforderungen von § 356 Abs. 4 BGB, wonach der Verbraucher über das Erlöschen des Widerrufsrechts im Vorfeld klar informiert werden muss.
2. Widerrufsrecht für Phase 1 – Analyse- und Beratungsphase
2.1 Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Erbringung:
Das Widerrufsrecht für Phase 1 erlischt automatisch, sobald alle Leistungen dieser Phase vollständig erbracht wurden und der Mieter die Vertragsbestätigung per E-Mail erhalten hat. Die Phase umfasst die komplette Marktrecherche, Marktanalyse, Validierung der Angaben, Risikoabschätzung, Erfolgschancenabschätznug, Erstellung der JT-Mieterbewertung und Erstellung des Mietspiegel-Reports.
2.2 Information und Zustimmung zum Erlöschen des Widerrufsrechts:
Der Mieter wird vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht und dessen vorzeitiges Erlöschen informiert. Die Zustimmung hierzu erfolgt schriftlich und vor Beginn der Dienstleistungserbringung, wie gemäß Art. 16 der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie und § 356 Abs. 4 BGB gefordert.
2.3 Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufsverzichts:
Der Mieter wird ausdrücklich auf die Höhe der Gebühr für Phase 1 (§2) und noch darauf hingewiesen, dass er die Gebühren für Phase 1 in voller Höhe entrichten muss, sobald diese Leistungen erbracht wurden und das Widerrufsrecht erloschen ist (nur bei Nichtaktivierung von Phase 2).
3. Kündigungsrichtlinien für Phase 2 - Wohnungsvermittlungsphase
3.1 Zustimmung zu den Kündigungsrichtlinien
Mit der Einreichung dieses Vertrags und dem Ankreuzen der Pflichtwahl
bestätigt der Mieter ausdrücklich, dass für Phase 2 nicht das gesetzliche Widerrufsrecht nach EU-Richtlinie, sondern die vertraglich vereinbarten Kündigungsrichtlinien gelten. Diese Kündigungsrichtlinien bieten dem Mieter ein erweitertes Erstattungsrecht von bis zu 35 Tagen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
3.2 Kündigung innerhalb der Mindestvermittlungsdauer
Der Mieter kann während der fünf-wöchigen Mindestvermittlungsdauer (35 Tage) von Phase 2 den Vertrag kündigen. Dabei gilt:
- Der Dienstleister behält 50 % der bereits gezahlten Phase-2-Pauschale als Vergütung für den bereits begonnenen Aufwand.
- Die verbleibenden 50 % werden anteilig erstattet.
- Die genauen Regelungen hierzu sind in den Kündigungsrichtlinien festgelegt.
3.3 Zusammenarbeitspflicht des Mieters:
Die vollständige Erbringung der Dienstleistung hängt sowohl vom Dienstleister als auch von der aktiven Kooperation des Mieters ab. Eine Erstattung der bereits geleisteten ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale erfolgt nicht, wenn der Mieter unter folgenden Bedingungen handelt:
- Nichtbeantwortung von E-Mails: Der Mieter reagiert nicht auf Kontaktversuche des Dienstleisters, einschließlich E-Mails in allen E-Mail-Ordnern (Posteingang, Spam-Ordner, Archiv etc.).
- Verzicht auf Besichtigungstermine: Der Mieter nimmt angebotene Besichtigungstermine nicht wahr, obwohl die Wohnung seinen Anforderungen entspricht.
- Ablehnung einer passenden Wohnung: Der Mieter lehnt eine Wohnung ab, die den im Formular angegebenen Anforderungen entspricht, ohne triftigen Grund.
In diesen Fällen gilt die Phase-2-Pauschale als Aufwandsentschädigung für die erbrachten Leistungen. Eine vollständige oder anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
3.4 Vollständiger Erstattungsanspruch
Ein vollständiger Erstattungsanspruch besteht nur, wenn der Mieter:
- Alle seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt,
- Innerhalb der Mindestvermittlungsdauer nicht kündigt,
- Mit dem Dienstleister kooperiert, und
- Die JTCONSULT SRL den vertraglich vereinbarten Service nicht erbringen kann.
Alle weiteren Details sind in den Kündigungsrichtlinien geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter „§ 4 Vertragskündigung“ im „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“.
4. Kündigungserklärung in Textform oder Schriftform
4.1 Kündigung in Textform:
Die Kündigung kann sowohl textlich als auch schriftlich erfolgen. Dies kann durch eine E-Mail an ''legal@jtconsult-srl.com'' oder über den Live-Chat auf unserer Webseite geschehen. Alternativ kann die Kündigung auch schriftlich per Post erklärt werden.
Eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung wird nicht gesendet. Die Kündigung wird mit Eingang als wirksam betrachtet.
5. Rückerstattungsverpflichtung und Frist
5.1 Rückerstattungsverpflichtung und Frist:
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Ablauf der Kündigungsfrist von 14 Tagen.
5.2 Bearbeitungsgebühren bei Online-Zahlungen:
Für Rückerstattungen bei Online-Zahlungen, die über Shopify Payments getätigt wurden, erfolgt die Erstattung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 1,9 % des Betrags plus 0,25€.
Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet.
Der Vertrag kommt rechtswirksam zustande, wenn er innerhalb von 60 Kalendertagen durch uns (die Firma JTCONSULT S.R.L.) angenommen wird.
Die Erbringung der Leistungen von Phase 2 beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.
(Mit „Eingang“ ist die Vertragsbestätigung in textlicher Form per E-Mail gemeint.)