Widerspruch - Aufwandsentschädigungsgebühr
Widerspruch
Willkommen auf unserer Informationsseite zur Phase-1-Pauschale. Diese Seite ist speziell für Mieter eingerichtet, die einen „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“ mit uns abgeschlossen haben und Fragen zur Phase-1-Pauschale oder zu ihren vertraglichen Verpflichtungen haben. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig durch, um besser zu verstehen, wie diese Gebühr zustande kommt und welche rechtlichen Aspekte Sie kennen sollten.
1. Ihre Verpflichtungen gemäß dem Vertrag zur Wohnungsbeschaffung
Durch das Einreichen eines verbindlichen Angebots zur Wohnungsbeschaffung haben Sie folgende Bedingungen ausdrücklich akzeptiert:
1.1 Vertragliche Akzeptanz und Kostenpflicht
Bereits am Anfang des Vertragsdokuments wird hervorgehoben, dass Sie einen „Vertrag zur Wohnungsbeschaffung“ eingehen. Nach § 145 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) stellt ein Vertrag ein rechtlich verbindliches Angebot dar, das von beiden Parteien durch Einreichung und Annahme des Formulars zustande kommt und zur Erbringung einer Leistung führt. Der Begriff „Vertrag“ impliziert nach § 611 BGB ausdrücklich eine Leistungspflicht für den Dienstleister und eine Vergütungspflicht für den Auftraggeber.
Durch die Einreichung Ihres verbindlichen Angebots haben Sie bestätigt, dass Sie die vertraglich festgelegten, kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten.
1.2 Vergütung gemäß § 2 des Vertrags
Sie haben § 2 des Vertrags zugestimmt, welcher klar die Vergütungsmodalitäten darlegt. Dieser Abschnitt stellt sicher, dass der Vertrag eindeutig als kostenpflichtig wird.
1.3 Zahlungsfrist und Phase-1-Pauschale (§ 2)
Sie haben auch den Bedingungen in § 4 zugestimmt, die besagen, dass die Phase-2-Pauschale innerhalb von 2 Werktagen nach Vertragsbestätigung zu begleichen ist. Andernfalls ist eine Phase-1-Pauschale in Höhe von 84,00 EUR zzgl. USt. zu zahlen. Dies ist der Fall, wenn die Phase-2-Pauschale nicht innerhalb der vereinbarten Frist entrichtet wird.
1.4 Ihre Zustimmung durch Absenden des Angebots
Mit dem Klick auf „Verbindlich einreichen“ senden Sie Ihr verbindliches Angebot und bestätigen damit die Gültigkeit sämtlicher vertraglicher Inhalte, einschließlich der Vergütungsbedingungen und Zahlungsfristen. Diese Bestätigung ersetzt eine Unterschrift und signalisiert, dass Sie sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden erklären.
1.5 Vertragstransparenz und Verständlichkeit
Am Anfang des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung wird deutlich darauf hingewiesen: „Bitte alles sorgfältig lesen.“ Dieser Hinweis steht klar und sichtbar an oberster Stelle und dient dazu, den Kunden von Beginn an maximale Transparenz zu gewährleisten. Damit stellen wir sicher, dass jeder Mieter die Zahlungsbedingungen sowie alle weiteren Vertragsbedingungen in vollem Umfang zur Kenntnis nimmt und diese versteht.
Zudem haben wir sämtliche vertraglichen Paragrafen auf Homepage bewusst kurz und prägnant formuliert, um die Lesbarkeit zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle wesentlichen Informationen für den Mieter einfach und verständlich sind. Dies trägt dazu bei, dass Verbraucher die Vertragsinhalte ohne Missverständnisse erfassen und eine informierte Entscheidung treffen können.
1.6 Bestätigung der Zahlungsbedingungen
Ein weiterer Hinweis auf die Akzeptanz der Kosten ist die Bedingung, die Mieter im Vertrag zur Wohnungsbeschaffung aktiv bestätigen müssen: „Zahlungsbedingungen: Ja, ich bestätige, die Zahlungsbedingungen für Phase 1 und Phase 2 gelesen und verstanden zu haben. Ich bin mir bewusst, dass bei Annahme meines Angebots durch den Dienstleister eine Zahlungspflicht entsteht.“ Durch diese Zustimmung wird sichergestellt, dass alle Kunden die Kostenstruktur vollständig verstanden und ausdrücklich akzeptiert haben.
1.7 Erlöschen des Widerrufsrechts (§ 3)
In § 3 des Vertrags ist geregelt, dass das Widerrufsrecht für die Phase 1 (Analyse- und Bewertungsphase) erlischt, sobald die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vollständig erbracht wurden. Dazu zählen unter anderem Marktrecherche, Marktanalyse, Validierung der Angaben, Risikoabschätzung, Erfolgschancenabschätzung, Erstellung der JT-Mieterbewertung und Erstellung des Mietpisegel-Reports. Da wir diese Leistungen für Sie vollständig erbracht haben, erlischt gemäß § 3 Ihr Widerrufsrecht dieser Phase.
1.8 Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Phase 1 gemäß § 1)
In Phase 1 des Vertrags haben wir unsere umfassenden Analyse- und Beratungsdienstleistungen bereits erbracht. Diese Tätigkeit stellt eine vollständige Leistungserbringung für Phase 1 dar.
2. Warum ist Phase 1 kostenpflichtig?
- Maximale Sicherheit für den Kunden: Unser Modell garantiert, dass die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale vollständig zurückerstattet wird, wenn wir innerhalb der Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen keine passende Wohnung finden. Diese Regelung hebt unser Modell von anderen Anbietern ab und zeigt, dass unser Fokus auf dem Erfolg der Dienstleistung liegt.
- Transparenz und Schutz: Sollte Phase 2 nicht aktiviert werden, entstehen keinerlei zusätzliche Kosten für den Kunden außer der Phase-1-Pauschale für Phase 1, die klar und deutlich im Vertrag geregelt ist.
- Komplexität und Herausforderungen: Anders als Vermittler im Auftrag von Vermietern, die meist nur eine einzige Wohnung präsentieren und dabei eine Vielzahl von Interessenten anziehen, arbeiten wir gezielt für Mieter.
- Geringere Erfolgschancen: Die Chancen, eine passende Wohnung im Auftrag eines Mieters zu finden, sind mindestens 20- bis 50-mal geringer. Trotzdem verpflichten wir uns, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um für den Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
- Notwendigkeit von Phase 1: Aufgrund der Marktsituation und der komplexen Anforderungen des Auftrags ist Phase 1 essenziell, um durch Marktanalyse, Risikoabschätzung und Validierung der Angaben realistische Erfolgsaussichten zu schaffen.
- Prüfung der Erfolgsaussichten: Ähnlich wie bei einem Anwalt, der für die Erstberatung ein Honorar verlangt, bevor er einen Fall annimmt, benötigen auch wir eine Phase der Analyse und Bewertung.
- Klarheit und Struktur: Die Erstberatung ermöglicht es dem Anwalt, die Erfolgsaussichten eines Falles einzuschätzen und festzustellen, ob er diesen übernehmen kann. Genauso prüfen wir in Phase 1, ob wir den Auftrag eines Mieters erfüllen und erfolgreich umsetzen können.
- Relevanz: Diese Phase ist notwendig, um die Anforderungen des Mieters realistisch zu bewerten und den Grundstein für eine erfolgreiche Vermittlung zu legen.
2.4 Verhinderung von Manipulation und Missbrauch
Phase 1 ist essenziell, um Manipulation und Missbrauch im Bewerbungsverfahren zu verhindern. Ohne diese Phase könnte eine Einzelperson oder ein Konkurrent beispielsweise dutzende Anträge gleichzeitig einreichen, ohne ernsthafte Absichten, eine Wohnung zu finden. Dies würde zu erheblichen Zeit- und Ressourcenverlusten führen, da jeder Antrag geprüft, validiert und einer Risikoabschätzung unterzogen werden muss.
3. Warum fällt eine Phase-1-Pauschale an?
Die Phase-1-Pauschale ist ein notwendiger Bestandteil unserer Kostenstruktur. Sollte die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale nicht fristgerecht geleistet werden, deckt diese Gebühr die Kosten der bereits in Phase 1 erbrachten Dienstleistungen ab. Diese Gebühr beträgt 84,00 EUR zzgl. USt. und ist verbindlich zu zahlen, wenn die Phase-2-Pauschale nicht pünktlich eingeht.
4. Mögliche rechtliche Konsequenzen bei falschen Anschuldigungen
Wir möchten darauf hinweisen, dass unbegründete oder unrichtige Vorwürfe gegen unser Unternehmen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Hier einige relevante Gesetzesparagraphen, die mögliche rechtliche Schritte im Fall falscher Anschuldigungen regeln:
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Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
Die wider besseres Wissens erhobene Anschuldigung gegen uns, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben, könnte den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. -
Üble Nachrede (§ 186 StGB)
Falls unwahre Behauptungen über unser Unternehmen verbreitet werden, ohne deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, könnte dies als üble Nachrede gewertet werden und ebenfalls zu rechtlichen Schritten führen. Die Strafe hierfür kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen, bei öffentlicher Verbreitung bis zu zwei Jahren. -
Verleumdung (§ 187 StGB)
Die vorsätzliche und wissentlich falsche Verbreitung von Tatsachen, die den Ruf unseres Unternehmens schädigen, stellt eine Verleumdung dar. Auch dies kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. -
Schadensersatzforderungen (§ 823 Abs. 1 und 2 BGB)
Sollten falsche Anschuldigungen nachweislich Schäden verursachen (z. B. entgangene Umsätze, Anwaltskosten oder Rufschädigung), behalten wir uns Schadensersatzforderungen vor. -
Verletzung des Persönlichkeitsrechts (BGB)
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch das Ansehen unseres Unternehmens. Ehrverletzende oder unwahre Aussagen können Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
5. Zusammenfassung
Unsere Vertragsbedingungen sind klar und verständlich formuliert. Wenn Sie den Vertrag zur Wohnungsbeschaffung abgeschlossen haben, sind Sie vertraglich zur Zahlung der Phase-1-Pauschale verpflichtet, sollten Sie die Phase-2-Pauschale nicht fristgerecht begleichen.
Die Phase-1-Pauschale dient ausschließlich dazu, bereits erbrachte Leistungen abzudecken, falls der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt und seine vertraglichen Verpflichtungen, denen er zugestimmt hat, nicht erfüllt.
Erfüllt der Auftraggeber jedoch seine Verpflichtungen und leistet die Zahlung der ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale, während der Dienstleister keine den vertraglichen Anforderungen entsprechende Wohnung vermittelt oder die Leistung nicht zielgerichtet erbringt, so steht dem Auftraggeber gemäß unseren Kündigungsrichtlinien das Recht zu, die vollständige Rückerstattung zu verlangen (unter Berücksichtigung der Einschränkungen in §4).
Falls Sie Fragen zu den Vertragsbedingungen haben oder Widerspruch einlegen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +40 760 097 907 / 038413852253 oder per Mail ''legal@jtconsult-srl.com''
Unser Ziel ist es, einen reibungslosen und transparenten Ablauf sicherzustellen und Sie während Ihrer Wohnungssuche optimal zu unterstützen.