Wohnraumverfügbarkeit


1. Richtlinien zur Wohnraumverfügbarkeit und Mindestvermittlungsdauer

1.1 Ziel:
Diese Richtlinien legen fest, wie die Verfügbarkeit von Wohnraum im Rahmen unseres Vertrags zur Wohnungsbeschaffung geregelt wird. Der Mieter hat die Möglichkeit, sein gewünschtes Einzugsdatum im Vertrag anzugeben. Beachten Sie jedoch, dass eine Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen (5 Wochen) erforderlich ist, um die Dienstleistung möglichst erfolgreich und zielgerichtet zu erbringen.

 

2. Mindestvermittlungsdauer

2.1 Angaben zur Dauer:
Unabhängig von dem im Vertrag angegebenen Einzugsdatum des Mieters gilt für alle Verträge eine Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen ab dem Datum der Vertragsbestätigung durch uns als Dienstleister. Dies bedeutet:

  • Die Wohnungsvermittlung erfolgt spätestens nach Ablauf von 5 Wochen (35 Tagen). Am 36. Tag nach der Vertragsbestätigung ist die Wohnung dem Mieter frühestens zugänglich.
  • Diese Mindestvermittlungsdauer stellt sicher, dass wir ausreichend Zeit haben, um eine Wohnung zu finden, die den spezifischen Anforderungen des Mieters entspricht.

 

3. Einzugsdatum und Verfügbarkeit der Wohnung

3.1 Wunschdatum:
Obwohl der Mieter im Vertrag ein Wunschdatum für den Einzug angeben kann, gilt Folgendes:

  • Falls das vom Mieter angegebene Einzugsdatum weniger als 35 Tage ab der Vertragsbestätigung beträgt, wird dies nicht zwingend berücksichtigt. Stattdessen orientiert sich die Verfügbarkeit der Wohnung an der Mindestvermittlungsdauer von 5 Wochen.
  • Wir beginnen unmittelbar nach Vertragsbestätigung mit der Suche nach einer geeigneten Wohnung, um sicherzustellen, dass der Einzug spätestens ab dem 36. Tag nach Vertragsbestätigung stattfinden kann.

 

4. Vertragsverbindlichkeit und Anpassung des Einzugsdatums

4.1 Zustimmung:
Der Mieter bestätigt bei Vertragsabschluss die Kenntnis und Zustimmung zu diesen Richtlinien:

  • Das Einzugsdatum kann nicht vor dem 36. Tag (ab der Vertragsbestätigung) festgelegt werden. Alle Vertragsverhandlungen basieren auf dieser Mindestvermittlungsdauer und der Mieter erklärt sich einverstanden, dass eine frühere Bereitstellung der Wohnung nicht garantiert wird.
  • Mindestvermittlungsdauer: Diese 5-Wochen-Frist stellt eine verbindliche Grundlage für die Wohnungsverfügbarkeit dar und dient als Standard zur Realisierung des Vertragsziels.

 

5. Rechtliche Klarstellung zur Wohnungsverfügbarkeit

5.1 Mindestvermittlungsdauer:
Die Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen ist Bestandteil des Vertrags zur Wohnungsbeschaffung und gilt für alle Vertragsabschlüsse.
Durch das Einhalten dieser Frist garantieren wir, dass wir unseren Verpflichtungen als Dienstleister möglichst erfolgreich nachkommen und den individuellen Anforderungen des Mieters gerecht werden.

 

6. Hinweise für den Mieter

6.1 Einzugsdatum:
Um die Einhaltung der Mindestvermittlungsdauer zu gewährleisten, empfehlen wir dem Mieter, das gewünschte Einzugsdatum auf mindestens 5 Wochen nach Vertragsbestätigung zu planen.

 

Diese Richtlinien sind integraler Bestandteil unseres Servicevertrags und werden mit der Einreichung des verbindlichen Angebots durch den Mieter als anerkannt und akzeptiert betrachtet. Der Vertrag kommt zustande, wenn er innerhalb von zehn Werktagen durch uns angenommen wird. Die Erbringung der Leistung beginnt, nachdem der Mieter die erste Hälfte der Servicepauschale innerhalb von zwei Werktagen nach unserer Vertragsbestätigung beglichen hat.