Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihren Rechten

Informationen zu Ihrem Vertrag und Ihren Rechten

 

Herzlich willkommen auf unserer Informationsseite. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unserem Vertrag, den rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihren Rechten. Diese Seite dient dazu, Missverständnisse zu klären und Transparenz zu schaffen.


1. Vertrag ohne Unterschrift – Ist das rechtens?

Ja, unser Vertrag ist auch ohne Unterschrift rechtskräftig. Grundlage dafür sind folgende gesetzliche Bestimmungen:

  1. § 145 BGB: Mit dem Klick auf die Schaltfläche „Einreichen“ geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Dieses Angebot wird durch uns innerhalb von 10 Werktagen geprüft und ggf. angenommen. Erst mit der Annahme durch uns kommt der Vertrag zustande.
  2. Fernabsatzverträge: Gemäß § 312 BGB können Verträge im Fernabsatz (z. B. über das Internet) geschlossen werden, wenn der Verbraucher alle notwendigen Informationen erhalten hat und dem Vertragsschluss aktiv zustimmt.

    Wichtige Punkte aus unserem Vertrag:

    • In § 4 unseres Vertrags erklären wir, dass der Vertrag durch unsere Annahme ohne Unterschrift des Kunden rechtswirksam wird.
    • Die Zustimmung erfolgt durch das Markieren der Kontrollkästchen am Ende des Formulars, z. B. zur Richtigkeit Ihrer Angaben, den Vertragsbedingungen, den Zahlungsbedingungen, den AGB & Datenschutz und dem Widerrufsrecht.
    • Mit dem Klick auf „Verbindlich einreichen“ erklären Sie Ihr Angebot gemäß § 145 BGB.

      2. Widerrufsrecht – Ihre Rechte und unsere Pflichten

      Gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn eine Dienstleistung vollständig erbracht wurde, sofern der Kunde vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird. In unserem Fall bezieht sich dies auf Phase 1: Analyse- und Bewertungsphase, die mit der Vertragsbestätigung abgeschlossen wird.

      Wie wir dies umsetzen und sicherstellen:

      • Transparente Information im Vertrag:

      In § 3 unseres Vertrags informieren wir klar und deutlich über das Erlöschen des Widerrufsrechts in Bezug auf Phase 1. Der Vertrag ist übersichtlich gestaltet und erläutert die Rechte und Pflichten der Kunden nachvollziehbar.

      • Ausdrückliche Zustimmung des Kunden:

      Vor der Abgabe des Auftragsangebots muss der Kunde explizit zustimmen, dass:

      • Wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen dürfen.
      • Das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Leistungen von Phase 1 erlischt.

      Diese Zustimmung erfolgt durch die Markierung eines Pflichtfeldes mit der Formulierung:

      Ja, ich stimme zu, dass das Widerrufsrecht für Phase 1 nach Vertragsbestätigung gemäß § 356 Abs. 4 BGB erlischt. Ich erkläre mich einverstanden, dass in Phase 2 vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 355 BGB mit der Leistung begonnen wird und die Kündigungsrichtlinien für Phase 2 gelten.

      Ohne diese Zustimmung ist es technisch nicht möglich, den Vertrag einzureichen.

      • Sicherstellung der Rechtskonformität:

      Zusätzlich wird der Kunde direkt im Formular darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht erlischt, wenn Phase 1 vollständig erbracht wurde und die Phase 2 nicht aktiviert wird. Dies entspricht den Vorgaben des § 356 Abs. 4 BGB und garantiert die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens.

      • Was bedeutet das für den Kunden?

      Phase 1 dient dazu, eine fundierte Grundlage für die effektive Durchführung der Wohnungsvermittlungsphase (Phase 2) zu schaffen. Dabei handelt es sich nicht um eine direkte Vermittlungsleistung, sondern um aufwendige Vorarbeiten, die es der Firma ermöglichen, den Auftrag zu bestätigen und die Erfolgschancen erheblich zu steigern.

      Da wir dem Kunden eine 100%ige Rückerstattung garantieren, falls wir innerhalb von 35 Kalendertagen keine passende Wohnung vermitteln können, ist es essenziell, diese Vorarbeiten zu leisten. Ohne diese Leistungen wäre eine seriöse Auftragsannahme und die Erfüllung unserer Garantiebedingungen nicht möglich.

      Warum ist Phase 1 kostenpflichtig? 

      1.1 Kundenfreundliche Erstattungsrichtlinie

      • Unser zweiphasiges Vermittlungsmodell stellt sicher, dass Phase 1 ausschließlich der sorgfältigen Vorprüfung des Auftrags dient. Wird nach Abschluss von Phase 1 die Dienstleistung gemäß Phase 2 aktiviert, bleibt Phase 1 für den Mieter kostenfrei. Gleichzeitig wird bei erfolgloser Vermittlung innerhalb der vereinbarten Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen die erste Hälfte der Servicepauschale aus Phase 2 vollständig erstattet (§ 3 Abs. 3 des Vertrags). Dieses Modell schützt nicht nur die Kundeninteressen, sondern sichert zugleich eine faire Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Dienstleister.
      • Damit unsere Dienstleistung ausschließlich auf realistische und erfüllbare Anfragen ausgerichtet ist, sehen wir die kostenpflichtige Phase 1 als notwendige Vorstufe. Diese verhindert, dass unser Unternehmen unbegrenzt Aufträge annimmt, die entweder unseriös oder objektiv nicht erfüllbar sind. Denn ein solches Vorgehen würde zwangsläufig zu massiven Rückzahlungen, unnötigem Ressourcenverbrauch und Enttäuschungen auf Kundenseite führen. Stattdessen prüfen wir im Rahmen von Phase 1 systematisch alle Kriterien, um nur dann Phase 2 freizugeben, wenn eine realistische Erfolgsaussicht vorliegt und der Kunde Anspruch auf die vollständige Erstattung behält, sollte die Vermittlung scheitern.

      1.2 Analysephase nach dem Modell der anwaltlichen Erstberatung

      • Ähnlich wie ein Rechtsanwalt für die erste Prüfung eines Sachverhalts ein Honorar für die anwaltliche Erstberatung erhebt, bevor er den Fall übernimmt, erfolgt auch bei uns eine professionelle Vorprüfung im Rahmen der kostenpflichtigen Phase 1. Denn nur auf Basis einer fundierten Analyse kann entschieden werden, ob der Kundenauftrag – insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage – erfolgsversprechend und durchführbar ist. Diese Einschätzung schützt beide Seiten vor unnötigem Aufwand, unrealistischen Erwartungen und finanziellen Risiken.
      • Im Rahmen von Phase 1 wird daher zunächst eine individuelle JT-Mieterbewertung erstellt sowie ein auf die Suchregion abgestimmter Mietspiegel-Report angefertigt. Diese beiden Dokumente bilden die Grundlage für die Prüfung, ob die Erfüllung des Auftrags realistisch ist. Die Bewertung erfolgt manuell durch die Sachbearbeiter von J-Consult und basiert auf einem eigens entwickelten Bonitäts- und Eignungssystem, das die Vermittlungschancen differenziert bewertet. Zudem dienen diese Unterlagen auch dem Mieter selbst im späteren Bewerbungsverfahren bei Vermietern als wertvolle Argumentationshilfe, da sie eine strukturierte Einschätzung über Zahlungsfähigkeit, Wohnhistorie und Marktverhältnisse enthalten. Damit stellt Phase 1 – wie bei einem juristischen Mandat – eine objektive Vorprüfung dar, ohne die keine seriöse und verantwortbare Vermittlung möglich wäre.

      1.3 Besondere Erschwernisse bei der Vermittlung im Auftrag von Mietern

      • Anders als klassische Immobilienmakler, die im Auftrag von Vermietern agieren und meist nur eine einzige Wohnung vermitteln, übernehmen wir gezielt Suchaufträge im Interesse von Mietern. Während Vermietermakler mit nur einem Inserat oft zwischen 50 und 500 Anfragen erhalten und sich den passendsten Bewerber aussuchen, sind wir als Mietvermittler in der umgekehrten Position: Wir stehen in Konkurrenz zu Dutzenden oder Hunderten anderer Interessenten, ohne dass ein Vermieter aktiv mit uns kooperiert. Diese Konstellation ist mindestens 50-mal schwieriger als eine Vermittlung im Auftrag des Wohnungsanbieters. Dieses strukturelle Ungleichgewicht macht eine realistische Vorprüfung und fundierte Einschätzung des Vermittlungsrisikos unabdingbar.
      • Wenn wir einen Auftrag annehmen, begeben wir uns in einen hochkompetitiven Bewerbungsprozess, bei dem jede Wohnung, die in Frage kommt, umkämpft ist. Der Makler auf Vermieterseite erhält bei Veröffentlichung des Inserats eine Vielzahl an Bewerbungen – und wir sind mit unserem Klienten nur einer von vielen. Die Erfolgschancen hängen daher stark von der Bonität, Kommunikationsfähigkeit und Passgenauigkeit des Mieters ab. Aus diesem Grund ist die Vorprüfung im Rahmen von Phase 1 – einschließlich Marktanalyse, Risikoabschätzung und J-Mieterbewertung – zwingend erforderlich. Ohne diese strukturierte Vorarbeit würden wir eine Vielzahl riskanter und nicht erfolgsversprechender Aufträge annehmen, was sowohl für uns als Anbieter als auch für den Mieter zu einem Zeit- und Ressourcenverlust führen würde.

      1.4 Verhinderung von Missbrauch und unseriösen Massenanfragen

      • Wäre Phase 1 nicht kostenpflichtig, könnte jede Person – etwa ein einzelner Interessent oder sogar ein Mitbewerber – eine beliebige Anzahl an Vertragsanfragen einreichen, ohne jegliche ernsthafte Absicht, Phase 2 tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Unsere Firma wäre in diesem Fall dennoch verpflichtet, jeden Antrag zu prüfen, die Unterlagen manuell zu bearbeiten, die Bewertung zu erstellen und sämtliche vorbereitenden Maßnahmen durchzuführen. Dieser Aufwand würde enorme Zeit- und Personalkapazitäten binden, ohne dass der Antragsteller irgendeine Verbindlichkeit eingeht.
      • Um derartige Manipulation und den Missbrauch des Systems zu verhindern, ist Phase 1 mit einer klar definierten Aufwandsentschädigung verbunden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass nur ernsthafte und engagierte Auftraggeber einen Antrag stellen – was wiederum den Schutz unserer betrieblichen Ressourcen sowie die Fairness gegenüber anderen Mietern gewährleistet. So können wir gewährleisten, dass unsere Dienstleistungen nur für diejenigen zur Verfügung stehen, die eine reale Vermittlungsabsicht verfolgen und eine echte Chance auf eine erfolgreiche Wohnungssuche haben.

      Durch die Kostenpflicht von Phase 1 wird sichergestellt, dass nur ernsthafte Interessenten einen Antrag stellen, was Manipulation und unverhältnismäßigen Aufwand seitens des Dienstleisters verhindert. Phase 1 schafft damit eine Grundlage für Fairness und Effizienz und schützt die Kapazitäten des Unternehmens sowie die Interessen aller Kunden.
      • Freiwillige Beauftragung und Transparenz:

      Der Kunde entscheidet sich freiwillig für den Vertragsabschluss und wird mehrfach auf die Vertragsbedingungen, die Zahlungspflicht und das Erlöschen des Widerrufsrechts hingewiesen.
      Unser Ziel ist es, durch diese Transparenz Missverständnisse zu vermeiden und unseren Kunden von Beginn an alle notwendigen Informationen an die Hand zu geben.

        Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Schutzmechanismus, der Verbraucherrechte stärkt. Unsere Umsetzung stellt sicher, dass es nicht missbräuchlich angewendet wird, während wir die vertraglichen Rechte und Pflichten sowohl unserer Kunden als auch unseres Unternehmens wahren.

        Falls dennoch Unklarheiten bestehen, empfehlen wir, die Vertragsunterlagen erneut durchzugehen oder sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Missverständnisse auszuräumen.

            Zusätzliche Sicherheit:

            Die Leistungen aus Phase 1 werden umfassend dokumentiert. Dazu gehört unter anderem die Erstellung von JT-Mieterbewertung und des Mietspiegel-Reports als PDF-Dateien und  gründliche Prüfung der Erfolgschancen (siehe Details).


            3. Bezeichnung der Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig einreichen“

            Ein häufiger Irrtum betrifft die Schaltfläche „Verbindlich einreichen“. Einige Kunden verstehen diese Bezeichnung fälschlicherweise als eine sofortige Zahlungspflicht. In unserem Modell ist dies jedoch nicht der Fall. Die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig einreichen“ dient lediglich dazu, ein verbindliches Angebot abzugeben, das von uns geprüft wird. Erst nach unserer textlichen Auftragsbestätigung wird das Angebot wirksam, und die kostenpflichtige Phase 1 gilt als abgeschlossen. Ohne diese Bestätigung bleibt der Vorgang für den Kunden kostenfrei.


            Warum § 312j Abs. 3 BGB eingehalten wird

            Gemäß § 312j Abs. 3 BGB muss bei Online-Verträgen, die eine unmittelbare Zahlungspflicht auslösen, die Schaltfläche eindeutig gekennzeichnet sein, um sicherzustellen, dass Verbraucher eine Zahlungspflicht erkennen. Unsere Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig einreichen“ erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen, da:

            Klare Formulierung der Schaltfläche:

            Die Schaltfläche verdeutlicht, dass durch das Absenden des Formulars ein kostenpflichtiges Angebot abgegeben wird. Kosten entstehen erst nach unserer Annahme und der schriftlichen Auftragsbestätigung, wie in § 2 des Vertrags geregelt.

            Keine sofortige Zahlungspflicht:

            Mit der Nutzung der Schaltfläche entsteht keine sofortige Zahlungspflicht. Der Kunde bleibt kostenfrei, wenn der Vertrag nicht durch unsere Auftragsbestätigung angenommen wird.

            Transparenz durch den Vertrag:

            • Der Kunde wird vor dem Absenden des Formulars klar darauf hingewiesen, dass durch die Schaltfläche lediglich ein Angebot abgegeben wird, das erst nach Annahme zu einer Zahlungspflicht führt.
            • Im Vertrag ist deutlich geregelt, dass die Phase 1 der Leistungserbringung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung abgeschlossen wird (§ 3.1).

            Zustimmung zu den Zahlungsbedingungenedingungen:

            • Vor dem Absenden des Angebots muss der Kunde ausdrücklich das Pflichtfeld von den Zahlungsbedingungen sowie dem Erlöschen des Widerrufsrechts für Phase 1 zustimmen. 

              Weitere Hinweise zur Zahlungspflicht

              Unsere Vertragsgestaltung stellt sicher, dass die Zahlungspflichten für den Kunden eindeutig geregelt und transparent kommuniziert werden:

              Phase 1 – Analyse- und Bewertungsphase:

              • Diese Phase umfasst die Marktanalyse, Marktrecherche, Validierung der Angaben, Risikoabschätzung, Erfolgschancenascbhätzung, Erstellung der Mieterbewertung und Erstellung des Mietspiegel-Reports (§ 1.2). Erst nach Abschluss dieser Phase und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wird die Vergütung für Phase 1 fällig.

              Phase 2 – Wohnungsvermittlungsphase:

              • Die kostenpflichtige Phase 2 beginnt erst nach Zahlung der ersten Rate der Phase-2-Pauschale. Ohne diese Zahlung bleibt Phase 2 inaktiv.

              Kein Risiko ohne Auftragsbestätigung:

              • Wird das Angebot nicht angenommen, entstehen dem Kunden gemäß § 2.6 keinerlei Kosten.

              Diese klaren Hinweise und Bestätigungen stellen sicher, dass der Kunde die Zahlungsmodalitäten vollständig versteht und bewusst zustimmt.


              Fazit

              Die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig einreichen“ entspricht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB und schützt Kunden vor unbeabsichtigten Kostenfallen. Durch die klare Trennung der Phasen, die umfassende Transparenz der Bedingungen und die Möglichkeit, ein Angebot kostenfrei abzugeben, wird sichergestellt, dass Kunden ihre Rechte und Pflichten verstehen.

              Unsere Vertragsgestaltung gewährleistet, dass keine Zahlungspflicht entsteht, bevor wir das Angebot schriftlich angenommen haben. Gleichzeitig stellen wir durch die detaillierte Erklärung sicher, dass Kunden die Bedingungen bewusst und informiert akzeptieren können.


                4. Gesetzliche Grundlage und Vertragskonformität

                Ein häufiges Missverständnis betrifft die Vorauszahlung der ersten Hälfte der Phase-2-Pauschale. Viele Kunden berufen sich hierbei auf § 652 BGB, der besagt, dass ein Maklerlohn nur im Erfolgsfall fällig wird. Es ist wichtig zu betonen, dass unser Geschäftsmodell vollständig mit diesem Gesetz im Einklang steht.

                § 652 BGB – Maklerlohn

                Gemäß diesem Gesetz ist der Anspruch auf Maklerlohn davon abhängig, dass ein Mietvertrag zustande kommt. Genau diese Vorgabe ist auch Teil unseres Vertrags:

                • Sollte es uns innerhalb der Mindestvermittlungsdauer von 35 Tagen nicht gelingen, einen passenden Mietvertrag für Sie zu beschaffen, wird die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale vollständig zurückerstattet. Dies wird in § 4.2 unseres Vertrags ausdrücklich garantiert.
                • Unsere Vorauszahlung dient lediglich der Deckung der Leistungen aus Phase 1, wie etwa der Marktanalyse, der Validierung Ihrer Angaben, der Erstellung des JT-Mieterbewertungszertifikats und Mietspiegel-Reports.

                Warum ist unser Modell zulässig?

                • Wir stellen sicher, dass unsere Vergütung ausschließlich bei erfolgreicher Vermittlung anfällt, wie es § 652 BGB vorsieht. In Fällen, in denen kein Mietvertrag zustande kommt, tragen wir das volle Risiko und erstatten die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale zurück.
                • Die Zahlung für Phase 1 stellt keine Maklerprovision dar, sondern deckt die tatsächlichen Kosten für die umfassende Vorbereitung und Analyse und ist ausschließlich dann fällig, wenn der/die Mieter/in sich gegen die Aktivierung von Phase 2 entscheiden und vom Vertrag zurücktritt.

                Ihre Sicherheit als Kunde

                • Die Garantie zur Rückerstattung ist klar in § 4 unseres Vertrags geregelt und bietet Ihnen als Kunde maximale Sicherheit.
                • Die Transparenz in der Aufklärung über die Vertragsbedingungen sowie die genaue Darstellung der Leistungen aus Phase 1 und Phase 2 heben unser Modell positiv hervor.

                Zusammengefasst

                Unser Geschäftsmodell erfüllt sowohl die Anforderungen des § 652 BGB als auch die Vorgaben zur Verbraucherschutz-Transparenz. Beschwerden über unser System beruhen häufig auf Missverständnissen oder unvollständigem Verständnis der Vertragsbedingungen. Wir ermutigen alle Kunden, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen, da sie klarstellen, dass unser System rechtskonform und verbraucherfreundlich ist.


                5. Zusammenfassung Ihrer Pflichten und Rechte

                Ihre Rechte:

                • Sie können den Vertrag kündigen, sofern Sie die Phase 2 aktiviert haben, sonst ist der Vertrag nicht rechtsgültig, da Sie Ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt haben. (siehe § 4).
                • Sollten wir den Auftrag nicht annehmen, entstehen Ihnen keine Kosten (§ 2.6).

                  Ihre Pflichten:

                  • Die erste Hälfte der Phase-2-Pauschale ist innerhalb von 2 Werktagen nach Annahme durch uns zu zahlen.
                  • Ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen, Zahlungsbedingungen, AGB & Datenschutz,  Angaben zur Richtigkeit und dem Widerrufsrecht erfolgt explizit durch das Markieren der Pflichtfelder.

                    6. Weitere Fragen?

                    Sollten Sie noch offene Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundensupport:

                      Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!